Entgegen Presseberichten hat der Beschluss des Kreistages vom vergangenen Freitag die vom Landesverwaltungsamt ausgesprochene vorläufige Dienstenthebung des Landrates noch nicht außer Kraft gesetzt.
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Der Kreistagsbeschluss ermöglicht, dass der Kreistag entweder einvernehmlich vom Landesverwaltungsamt die Disziplinarbefugnis zurückbekommt oder der Kreistag dies im Wege eines Rechtsstreits erzwingt.
Der Landrat ist also zunächst weiterhin nicht im Dienst. Mit dem Landesverwaltungsamt werden unverzüglich Gespräche geführt, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Das gegenüber dem Landrat durch das Landesverwaltungsamt ausgesprochene Betretungsverbot der Kreisverwaltung ist aufgehoben.
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http://www.lkjl.de erstellt am 05.07.2010
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