Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 14. Juli 2010 die Übernahme des durch das Landesverwaltungsamt eingeleiteten Disziplinarverfahrens gegen Herrn Landrat Lothar Finzelberg bestätigt. Der Kreistag ist bei seiner bisherigen Bewertung geblieben und hat aufgrund der für ihn zu unsicheren Beweislage die vorläufige Dienstenthebung aufgehoben.
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Diese Entscheidung ist nunmehr dem Landesverwaltungsamt als Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises vorzulegen. Das Landesverwaltungsamt hat einen Monat Zeit, die Entscheidung des Kreistages zu ändern. Sollte dies nicht erfolgen, kann dann die Aufhebung der vorläufigen Dienstenthebung gegenüber dem Landrat ausgesprochen werden.
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http://www.lkjl.de erstellt am 15.07.2010
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