Der Nachtragshaushalt des Landkreises Jerichower Land wurde vom Landesverwaltungsamt in vollem Umfang genehmigt. Ein entsprechender Bescheid erreichte die Kreisverwaltung am 27. Juli 2010.
Dadurch steht der Fortführung der laufenden Investitionen ohne Unterbrechung, aber auch der Beginn neuer Investitionen haushaltsrechtlich nichts mehr im Wege. Insgesamt kann nun in 34 Projekte investiert werden.