Der Bundestag besteht aus 598 Abgeordneten. Davon werden 299 Abgeordnete in den Wahlkreisen direkt gewählt. Die weiteren Abgeordnetensitze werden den Parteien auf Landeswahlvorschlägen zugewiesen. Dabei werden die Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen erhalten haben.
Wahlkreis
Zum Wahlkreis 68 gehören die Landkreise Börde und Jerichower Land.
Wahlberechtigte (vorläufig) - 240.621
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die
am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben
seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland ihren Hauptwohnsitz haben oder sich sonst gewöhnlich in Deutschland aufhalten
nicht nach § 13 BWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Wahlbezirke
Der Wahlkreis 68 Börde-Jerichower Land ist in 209 allgemeine Wahlbezirke und 18 Briefwahlbezirke eingeteilt. Diese bestehen wie folgt:
Im Landkreis Jerichower Land...
VGem Biederitz-Möser
Stadt Burg
Gemeinde Elbe-Parey
VGem Elbe-Stremme-Fiener
Stadt Genthin
Stadt Gommern
VGem Möckern-Loburg-Fläming
Im Landkreis Börde
VGem „Börde“ Wanzleben
Gemeinde Niedere Börde
VGem Elbe-Heide
VGem Westliche Börde
VGem Flechtingen
VGem Oebisfelde-Calvörde
VGem Hohe Börde
VGem Obere Aller
Gemeinde Barleben
VGem Oschersleben
Stadt Haldensleben
Gemeinde Sülzetal
Stadt Wolmirstedt
Der Landkreis Jerichower Land hat 5 Briefwahlvorstände berufen, welche die Ergebnisse der Briefwahl in den jeweiligen Briefwahlbezirken ermitteln werden.
Der Landkreis Börde hat 8 Briefwahlvorstände berufen, welche die Ergebnisse der Briefwahl in den jeweiligen Briefwahlbezirken ermitteln werden.
Stimmabgabe
Jeder Wähler kann zwei Stimmen vergeben:
Erststimme (linke Seite des Stimmzettels) für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten
Zweitstimme (rechte Seite des Stimmzettels) für die Wahl einer Landesliste
Unterlagen zur Wahl
Wahlbenachrichtigungskarte oder Personalausweis
Hinweise für Personen mit Behinderung
Eine Person des Vertrauens oder ein Mitglied des Wahlvorstandes kann bei der Stimmabgabe helfen. Wenn das auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebene Wahllokal nicht mit einem entsprechenden Piktogramm gekennzeichnet ist, können Personen mit Behinderung einen Antrag auf Wahlschein mit Briefwahlunterlagen stellen.
Briefwahl
Unterlagen für die Briefwahl müssen bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Stadt/Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft schriftlich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fax oder E-Mail. Bei der Beantragung per E-Mail können folgende E-Mail-Adressen verwendet werden.