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Grundsicherung für Arbeitssuchende
Im Landkreis ist die Arbeitsgemeinschaft Grundsicherung im Job-Center Jerichower Land (AGS JL) für die Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) zuständig.

Die Anschrift dieser Behörde

1. für die Region Burg:

Arbeitsgemeinschaft Grundsicherung im
Job-Center Jerichower Land
Martin Luther Str. 21
39288 Burg
Telefon: 0180 100263950475

2. für die Region Genthin

Arbeitsgemeinschaft Grundsicherung im
Job-Center Jerichower Land
Brandenburger Str. 100
39307 Genthin
Telefon: 0180 100263951204

Der Landkreis hat die Entscheidung bezüglich Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie für einmalige Bedarfe an die AGS JL über-tragen.

Die durch den Kreistag am 15.12.2009 beschlossene Richtlinie für die Gewährung dieser Leistungen kann hier eingesehen werden.

Dateianhang: 'PDF'-Datei herunterladen - Wird in einem neuen Fenster angezeigt. (Inkrafttreten: 1. Januar 2010) KdU-Richtlinie