Corona-Testpflicht wird weiter gelockert
Entsprechend der Regelungen aus der Zweiten Verordnung zur Änderung der Vierzehnten Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt sind ab heute, 14. Juli 2021 weitere Lockerungsschritte im Jerichower Land in Bezug auf die Testpflicht möglich. Der Landkreis erfüllt die notwendige Voraussetzung einer stabilen Inzidenz seit zehn aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Schwellenwert von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner (www.rki.de/inzidenzen).
Sonntag 04.07.2021 | Montag 05.07.2021 | Dienstag 06.07.2021 | Mittwoch 07.07.2021 | Donnerstag 08.07.2021 | Freitag 09.07.2021 | Samstag 10.07.2021 | Sonntag 11.07.2021 | Montag 12.07.2021 | Dienstag 13.07.2021 |
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Ohne die Vorlage einer Bescheinigung über ein negatives Testergebnis oder die Durchführung eines Antigen-Tests zur Eigenanwendung (Selbsttest) können jetzt auch folgende Angebote wieder genutzt beziehungsweise Orte besucht werden:
- soziokulturelle Zentren, Bürgerhäuser, Seniorenbegegnungsstätten und –treffpunkte sowie Angebote der Mehrgenerationenhäuser,
- Spielhallen und Spielbanken sowie Wettannahmestellen,
- Tierhäuser und andere Gebäude in Tierparks, zoologische und botanische Gärten sowie ähnliche Freizeitangebote,
- Indoor-Spielplätze sowie
- Saunen- und Dampfbäder.
Die amtliche Bekanntmachung des Landkreises mit detaillierten Informationen zu den einzelnen Regelungen kann hier sowie im gestern veröffentlichten Amtsblatt Nr. 26/2021 eingesehen werden.