Aktueller Wohnort: Gommern - OT Lübs

Bodendenkmalpflege

Leistungsbeschreibung

Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlicher Kultur (archäologische Denkmale) handelt, die im Boden verborgen sind oder waren.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für Anträge auf Ausgrabungen, Erdarbeiten an Stellen mit Bodendenkmalen und Entgegennahme von Bodenfunden ist zunächst die untere Denkmalschutzbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag
  • Lageplan
  • Flurkarte mit Eintrag des Eingriffs
  • ggf. weitere Unterlagen auf Anforderung

Welche Gebühren fallen an?

Auskunft zu ggf. anfallenden Gebühren erteilt Ihnen die zuständige Behörde.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Sachgebiet Bauplanung

Öffnungszeiten

Di: 09:00-12:00 Uhr | 13:00-16:00 Uhr
Do: 09:00-12:00 Uhr | 13:00-17:00 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Postanschrift
Landkreis Jerichower Land
Bahnhofstraße  9
39288Burg
Besucheradresse
Kreishaus Genthin
Brandenburger Straße 100
39307Genthin

Kontakt

Telefon:
03921 949 6300
Fax:
03921 949 9663
Kreishaus Genthin
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