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Fahrerlaubnis

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie auf öffentlicher Verkehrsfläche ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie einen Führerschein, der Sie zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt.

An wen muss ich mich wenden?

Den Führerschein können Sie bei der Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz) beantragen. Ebenso ist die Beantragung über die Fahrschule, bei der Sie die theoretische und praktische Fahrausbildung absolvieren, möglich.

Widerspruchs- und Fachaufsichtsbehörde im Fahrerlaubniswesen ist das Landesverwaltungsamt, Referat Verkehrswesen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Allgemein:

  • Antragsformular (wird in der Fahrschule erstellt)
  • Personaldokument (Personalausweis, Reisepass)
  • aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt (Meldebescheinigung ist nur dann vorzulegen, wenn kein gültiger Personalausweis vorliegt)
  • Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (Biometrietauglichkeit des Passbildes)

Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T:

  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
  • Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als zwei Jahre)

Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:

  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
  • Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als zwei Jahre)
  • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr)

Zusätzlich für die Klassen D, D1, DE, D1E:

  • Behördenführungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses müssen Sie beim für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beantragen.
  • ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich Vorlage eines Leistungsgutachtens, welches die besonderen Anforderungen hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit nachweist.

Welche Gebühren fallen an?

Auskünfte über die Höhe der anfallenden Gebühren erteilt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Sachgebiet Straßenverkehr

Öffnungszeiten

Mo: 08:30-12:00 Uhr
Di: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-16:00 Uhr
Do: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-17:00 Uhr
Fr: 08:30-12:00 Uhr

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