Ersatzbescheinigung für erheblich gefährdete Hoheitsträger für eine Berechtigung zum Erwerb und Besitz sowie zum Führen von Waffen beantragen

Leistungsbeschreibung

Personen, die aufgrund ihrer wichtigen Aufgaben für den Bund oder ein Land besonders gefährdet sind, erhalten anstelle einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenscheins eine spezielle Bescheinigung. Diese Bescheinigung erlaubt ihnen den Erwerb und Besitz von Waffen und Munition sowie das Führen dieser Waffen.

Dieses Gesetz gilt nicht für Bedienstete anderer Staaten, die dienstlich mit Waffen ausgestattet sind und im Rahmen einer inter-nationalen Vereinbarung oder auf Anforderung einer zuständigen deutschen Behörde tätig werden. Solange die Vereinbarung oder Zustimmung nichts anderes bestimmt, sind sie von diesem Gesetz ausgenommen.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Ersatzbescheinigung bei der zuständigen Behörde.
  • Sie übermitteln die benötigten Unterlagen.
  • Anschließend wird die zuständige Stelle den Antrag bearbeiten.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Waffenbehörde Ihres Landkreises. Wenn Sie in Dessau-Roßlau wohnen, wenden Sie sich ebenfalls an die Waffenbehörde.

Wenn Sie in Halle oder Magdeburg wohnen, wenden Sie sich an die jeweilige Polizeidirektion.

Voraussetzungen

  • Ersatzbescheinigungen dürfen nur ausgestellt werden, wenn ein Bedürfnis hierzu besteht.
  • Ersatzbescheinigungen dürfen nur für eine Waffe erteilt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie oder Foto)
  • Bedürfnisnachweis
  • Sachkundenachweis (Behördlicher Sachkundenachweis oder Nachweis eines behördlich zugelassenen gewerblichen Sachkundelehrgangsträgers. Der Sachkundenachweis muss den aktuellen Anforderungen des § 1 AWaffV (Allgemeine WaffengesetzVerordnung) entsprechen. Dies ist regelmäßig bei Sachkundeprüfungen der Fall, die nach dem 01.04.2003 abgelegt wurden.)
  • Nachweis der körperlichen Verfassung sowie der persönlichen Eignung

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

kostenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Rechtsbehelf

  • verwaltungsgerichtliche Klage

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Sachgebiet Allgemeine Ordnungsaufgaben

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Mo: 08:30-12:00 Uhr
Di: 08:30-12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr
Do: 08:30-12:00 Uhr | 13:00 - 17:00 Uhr
Fr: 08:30-12:00 Uhr

Hinweis abweichende Öffnungszeiten

Jagd-, Waffen- und Fischereibehörde

Di: 08:30-12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr
Do: 08:30-12:00 Uhr | 13:00 - 17:00 Uhr
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Bußgeldstelle

nach telefonischer Vereinbarung

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

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Postanschrift
Landkreis Jerichower Land
Bahnhofstraße  9
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Besucheradresse
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In der Alten Kaserne 9
39288Burg

Kontakt

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03921 949 3200
Fax:
03921 949 9532
Verwaltungsgebäude Alte Kaserne 9 in Burg
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