Fragen und Antworten zur Quarantäne
Wer muss in Quarantäne?
In die häusliche Quarantäne müssen Personen, die ansteckend
sind oder bei denen der Verdacht auf Ansteckung besteht. Dabei spielt es keine
Rolle, ob man sich tatsächlich aktuell krank oder gesund fühlt. Zu diesem
Personenkreis gehören Menschen, die sich mit COVID-19 infiziert haben bzw.
direkten Kontakt mit COVID-19-Erkrankten hatten. Außerdem müssen sich Reisende,
die innerhalb der letzten 14 Tage in einem besonders betroffenen Gebiet innerhalb
Deutschlands bzw. in einem internationalen Risikogebiet unterwegs waren,
ebenfalls in die häusliche Quarantäne begeben.
Wer darf die Quarantäne begleiten?
Grundsätzlich gilt, dass der direkte persönliche Kontakt auf
ein absolutes Minimum zu reduzieren ist. Bei Familien, welche die gleichen
Räumlichkeiten bewohnen, sollte die Aufteilung so erfolgen, dass die betroffene
Person möglichst isoliert leben kann. Vorerkrankte Familienmitglieder sollten
die gemeinsamen Wohnräume für die Zeit der Quarantäne möglichst komplett
verlassen.
Welche Regeln sind für Familien in der häuslichen Quarantäne
zu beachten?
Die betroffene Person sollte möglichst in einem Einzelzimmer
untergebracht werden, welches mehrmals täglich gut gelüftet wird.
Gemeinschaftsräume, wie Bad und Küche, sollten nicht unbedingt öfter als nötig
genutzt und mehrmals täglich gereinigt werden. Zudem sind die Mahlzeiten
getrennt voneinander einzunehmen. Während der gesamten Quarantäne ist das
Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für alle Beteiligten unerlässlich. Zudem
sollten sich alle Bewohner unbedingt an die Husten- und Niesregeln halten.
Welche Hygieneregeln sind zu beachten?
Unbedingt einzuhalten sind die Husten- und Niesregeln sowie
die Handhygiene. Wäsche der erkrankten Person ist bei 60°C zu waschen. Diese sollte
zuvor auch separat gesammelt werden und nach der Wäsche komplett austrocknen.
Wie ist mit dem Abfall aus Quarantänehaushalten umzugehen?
Der Abfall sollte in einem stabilen Müllsack gesammelt und
im Krankenzimmer in einem festen Behältnis aufbewahrt werden. Anschließend wird
der verschnürte Müllsack im Restmüll entsorgt.
Welche Regeln gelten bei Kontakt mit Personen außerhalb des
Haushalts?
Direkter persönlicher Kontakt mit Postboten, Lieferdiensten
oder Nachbarn ist unbedingt zu vermeiden. Lieferungen sollten möglichst vor der
Tür abgelegt werden, damit eine kontaktlose Übergabe möglich ist. Zahlreiche
Lieferdienste haben sich auf die aktuelle Situation eingestellt und ihren
Service entsprechend angepasst.
Wie erfolgt während der Quarantänezeit die Lohnfortzahlung?
Tatsächlich an COVID-19 erkrankte Personen erhalten für 6
Wochen die normale Lohnfortzahlung wie bei anderen Krankheitsfällen auch. Nicht
erkrankte Personen, die sich aber ebenfalls in Quarantäne befinden, haben einen
Entschädigungsanspruch gemäß §56 Infektionsschutzgesetz. Dieser berechnet sich
in Höhe des Verdienstausfalls bzw. des Nettoentgelts. Ausgezahlt wird diese
Entschädigungszahlung durch den Arbeitgeber. Selbstständige wenden sich für die
Auszahlung an die anordnende Behörde.
Wer ist Ansprechpartner bei medizinischen Fragen während der
Quarantäne?