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Aktueller Wohnort: Burg - OT Schartau

Lärmschutz: Benutzung von Arbeitsgeräten zwischen 20 und 7 Uhr - Ausnahmegenehmigung

Leistungsbeschreibung

Einschlägige Regelungen über den Betrieb von motorgetriebenen Maschinen, Werkzeugen sowie Gartengerätschaften enthalten das Bundes-Immissionsschutzgesetz -BImSchG- in Verbindung mit der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung -32. BImSchV-.

Diese Regelungen richten sich grundsätzlich sowohl an Unternehmer als auch an Privatpersonen.
So dürfen gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 der 32. BImSchV Geräte und Maschinen in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung dienen, Kur- und Klinikgebieten sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten im Freien an Sonn- und Feiertagen ganztätig sowie an Werktagen in der Zeit von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr nicht betrieben werden. Spezielle Regelungen bestehen für Freischneider, Grastrimmer und Graskantenschneider, Laubbläser sowie Laubsammler, die nicht das gemeinschaftliche Umweltzeichen (europäische Umweltzeichen) tragen oder nicht den Anforderungen an die zulässigen Schallleistungspegel der Stufe II in Artikel 12 der Richtlinie 2000/14/EG entsprechen. Diese dürfen auch in der Zeit zwischen 7:00 Uhr und 9:00 Uhr, 13:00 Uhr und 15:00 Uhr sowie 17:00 Uhr und 20:00 Uhr nicht betrieben werden.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an Ihren Landkreis oder kreisfreie Stadt.

Welche Gebühren fallen an?

EUR 50,00 bis EUR 1.100,00

Welche Fristen muss ich beachten?

Beantragung der Ausnahmegenehmigung vor Beginn der Arbeiten.

Rechtsbehelf

Der Rechtsbehelf wird im Genehmigungsbescheid genannt.

Anträge / Formulare

Der Antrag bedarf keiner besonderen Form.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

2.1 Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten

Öffnungszeiten

Mo. 09:00 - 12:00 Uhr
Di.  09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mi.  geschlossen
Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Fr.  09:00 - 12:00 Uhr
Sa. 09:00 - 12:00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Der Aufzug befindet sich an der Stirnseite des Hauses.

Adressen

Anschrift
Postanschrift Stadt Burg - 2.1 Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten
In der Alten Kaserne 2
39288Burg
Anschrift
Postfach 1132
39281Burg