Sollte keine zuständige Stelle angezeigt werden, wählen Sie bitte Ihren Wohnort aus.

Aktueller Wohnort: Biederitz

Überwachung des Lärmschutzes beantragen

Leistungsbeschreibung

Lärmschutz bezeichnet alle Maßnahmen zum Schutz vor belästigendem oder gesundheitsgefährdendem Lärm. Die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz dienen dem Interessenausgleich zwischen Lärmverursacher und Betroffenen.

Zum Lärmschutz gehört u.a. eine vorsorgende Planung wie zum Beispiel die Konzentration des Lärms auf Bereiche, wo er ohnehin nicht vermeidbar ist und möglichst wenige stört.

Im Sinne des Lärmschutzes erfolgt eine sinnvolle Zuordnung von Wohn- und Industriegebieten mit den Mitteln der Bauleitplanung.


Die heutzutage vielseitigsten baulichen Maßnahmen sind Lärmschutzwände, Lärmschutzwälle, Lärmschutztunnel und Schallschutzmauern. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen mit Fördermaßnahmen des Landes, des Bundes und der EU unterstützt werden. Ansprechpartner und zuständig für die Förderung ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Das Landesamt für Umweltschutz wirkt bei der Lärmkartierung und der Lärmminderungsplanung mit.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Ordnungsrechtliche Angelegenheiten / Gewerbe / Sondernutzung

Öffnungszeiten

Montag: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.30 Uhr
Mittwoch: 09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
keine Angaben
Aufzug vorhanden
keine Angaben

Adressen

Anschrift
Postanschrift Gemeinde Biederitz - Ordnungsrechtliche Angelegenheiten / Gewerbe / Sondernutzung
Berliner Straße 25
39175Heyrothsberge

Kontakt

Telefon:
039292 603-11
Fax:
039292 603-95
Web:
https://www.gemeinde-biederitz.de