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Erlaubnis zur Benutzung einer Grundwasser-Wärmepumpe beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Grundwasser-Wärmepumpe errichten und betreiben wollen, benötigen Sie gegebenenfalls eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme und Wiedereinleitung des Grundwassers. Bei Bohrungen, die über 100 Meter in den Boden eindringen, ist eventuell auch eine bergrechtliche Zulassung erforderlich.
An wen muss ich mich wenden?
Untere Wasserbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
Sofern die Bohrung tiefer als 100 m wird, ist das Vorhaben nach § 127 Bundesberggesetz zusätzlich dem Landesamt für Geologie und Bergbauwesen Sachsen-Anhalt anzuzeigen.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Formulare
Sachgebiet Wasserbehörde
Öffnungszeiten
Di: 09:00-12:00 Uhr I 13:00-16:00 Uhr
Do: 09:00-12:00 Uhr I 13:00-17:00 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Bahnhofstraße 9
39288Burg
Brandenburger Straße 100
39307Genthin
Kontakt
- Telefon:
- 03921 949 7000
- Fax:
- 03921 949 9670
- E-Mail:
- wasserbehoerde@lkjl.de