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Erlaubnis zur Benutzung einer Grundwasser-Wärmepumpe beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Grundwasser-Wärmepumpe errichten und betreiben wollen, benötigen Sie gegebenenfalls eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme und Wiedereinleitung des Grundwassers. Bei Bohrungen, die über 100 Meter in den Boden eindringen, ist eventuell auch eine bergrechtliche Zulassung erforderlich.

An wen muss ich mich wenden?

Untere Wasserbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte

Sofern die Bohrung tiefer als 100 m wird, ist das Vorhaben nach § 127 Bundesberggesetz zusätzlich dem Landesamt für Geologie und Bergbauwesen Sachsen-Anhalt anzuzeigen.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Sachgebiet Wasserbehörde

Öffnungszeiten

Di: 09:00-12:00 Uhr I 13:00-16:00 Uhr
Do: 09:00-12:00 Uhr I 13:00-17:00 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Postanschrift
Landkreis Jerichower Land
Bahnhofstraße 9
39288Burg
Besucheradresse
Kreishaus Genthin
Brandenburger Straße 100
39307Genthin

Kontakt

Telefon:
03921 949 7000
Fax:
03921 949 9670
Kreishaus Genthin
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