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Aktueller Wohnort: Biederitz - OT Gerwisch

Wohngeld beantragen

Leistungsbeschreibung

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss, den Personen die in einer Mietwohnung (Mietzuschuss), als Eigentümer einer Immobilie für selbstgenutzten Wohnraum (Lastenzuschuss) oder als Bewohner in einem Heim im Sinne des Heimgesetztes (Mietzuschuss) erhalten können. Die Unterstützung dient der wirtschaftlichen Absicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens.

An wen muss ich mich wenden?

Einen Antrag können Sie in im Landkreis Jerichower Land (außer Stadt Burg) in der Wohngeldstelle Genthin stellen.

Postadresse            
Landkreis Jerichower Land; Postfach 1131; 39281 Burg

Besucheradresse
Brandenburger Straße 100, 39307 Genthin

Sprechzeiten      
Montag             geschlossen
Dienstag          09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch         geschlossen
Donnerstag    09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und  13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag             09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Ansprechpartner
Biederitz, Möser, Gommern           Zi.: 253          Tel.: 03921/949-5055
Elbe-Parey, Jerichow, Möckern    Zi.: 258          Tel.: 03921/949-5051
Genthin                                                 Zi.: 258          Tel.: 03921/949-5057 /  Zi.: 253  Tel.: 03921/949-5073

Hinweis
Sollten Sie Ihren Wohnsitz in der Stadt Burg haben, wenden Sie sich bitte an die Wohngeldbehörde der Stadtverwaltung Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg.

Voraussetzungen

Als wohngeldberechtigte Person müssen Sie einen Antrag in der für Sie zuständigen Wohngeldstelle stellen, siehe unten.

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B.:

  • Höhe Ihres Einkommens
  • Höhe Ihrer Miete oder Ihrer Belastung
  • Anzahl der Haushaltsmitglieder und ihr Einkommen

Nach Prüfung Ihres Einkommens und Ihrer Kosten wird Ihnen bei berechtigtem Anspruch das Wohngeld bewilligt. Die Bewilligung und die Höhe der Zahlung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Unterlagen, die für die Bearbeitung Ihres Antrages benötigt werden, sind in den jeweiligen Checklisten aufgeführt. 

Was sollte ich noch wissen?

Eine Bewilligung erfolgt in der Regel für 12 Monate. Einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld können Sie frühestens 2 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes stellen.

Das Wohngeld oder eine Erhöhung erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.

Aufgrund der Wohngeldreform 2023 lassen sich trotz aller Bemühungen längere Bearbeitungszeiten nicht vermeiden. Wir bitten Sie daher um Verständnis und darum, von mehrmaliger Nachfrage zum Bearbeitungsstand abzusehen.

Wichtig für Sie: Durch eine längere Bearbeitungszeit des Wohngeldantrags gehen keine Ansprüche verloren und werden rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung nachbezahlt, sofern ein Wohngeldanspruch besteht.

Weitere Informationen zur Wohngeldreform 2023 finden Sie hier.

Ob Sie von der Wohngeldreform profitieren, können Sie mit dem Wohngeldrechner der Bundesregierung unverbindlich überprüfen. Beachten Sie bitte, dass es sich hierbei um eine grobe Einschätzung handelt.

Dokumente zum Download

Flyer Wohngeld (Wohngeld-Plus Sorgenfreier wohnen. (bund.de))

BMWSB-Wohngeldkampagne-Flyer-RZ-Paar

BMWSB-Wohngeldkampagne-Flyer-RZ-Studenten

BMWSB-Wohngeldkampagne-Flyer-RZ-neutral

BMWSB-Wohngeldkampagne-Flyer-RZ-Alleinerziehende

BMWSB-Wohngeldkampagne-Flyer-RZ Rentner

BMWSB-Wohngeldkampagne-Flyer-RZ Familie

Wohngeldstelle

Öffnungszeiten

Di: 09:00-12:00 Uhr
Do: 09:00-12:00 Uhr | 13:00-17:00 Uhr
Fr: 09:00-12:00 Uhr 

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Postanschrift
Landkreis Jerichower Land
Bahnhofstraße  9
39288Burg
Besucheradresse
Kreishaus Genthin
Brandenburger Straße 100
39307Genthin

Kontakt

Telefon:
03921 949 5000
Fax:
03921 949 9555
Kreishaus Außenstelle Genthin
Kreishaus Außenstelle Genthin