Erlaubnis zum Halten von Tieren in einem zoologischen Garten oder in einer ähnlichen Einrichtung beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Tiere in einem Zoo, zoologischen Garten, Tierpark, Tiergarten oder einer ähnlichen Einrichtung halten und/oder zur Schau stellen wollen, müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit eine Erlaubnis bei Ihrer zuständigen Stelle beantragen. Ob Sie die Erlaubnis bekommen, entscheidet die zuständige Stelle je nach Einzelfall. Erst nach Erhalt der Erlaubnis dürfen Sie die Tätigkeit aufnehmen
Voraussetzungen
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie in der Regel Nachweise für Ihre Sachkunde im Umgang mit den jeweiligen Tieren und Ihre Zuverlässigkeit nachweisen. Daneben werden die Erlaubnis und die Auflagen auf den Einzelfall zugeschnitten.
Die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausweisdokument
- Führungszeugnis
- Sachkundenachweise, Zeugnisse
- Skizze oder Bauzeichnungen, Planunterlagen der Räumlichkeiten oder Anlagen
Welche Gebühren fallen an?
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch (richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht)
Verwaltungsgerichtliche Klage
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Was sollte ich noch wissen?
Landkreis/kreisfreie Stadt
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt