Allgemeine Informationen zur Europawahl

Wahltermin

Die Bundesregierung hat gemäß § 7 Europawahlgesetz (EuWG) für die nächsten regelmäßigen Europawahlen (Wahl des Europäischen Parlaments) Sonntag, den 9. Juni 2024 als Wahltag bestimmt.

Wahlgrundsätze

Das Europäische Parlament wird in allgemeiner, freier, unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl von den Wahlberechtigten für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Listenwahlvorschläge können für ein Land oder als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden.

Gemäß § 1 EuWG entfallen auf die Bundesrepublik Deutschland 96 Abgeordnete des Europäischen Parlaments. Jeder Wähler hat eine Stimme. Für die Sitzverteilung werden die für jeden Wahlvorschlag abgegebenen Stimmen zusammengezählt.

Wahlgebiet

Gemäß § 3 EuWG ist das Wahlgebiet (Bundesrepublik Deutschland) für die Stimmenabgabe in Wahlbezirke eingeteilt. Im Landkreis Jerichower Land werden über 100 Urnenwahlbezirke und vorrausichtlich neun Briefwahlbezirke gebildet.

Wahlrecht

Wahlberechtigt sind alle, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wählbarkeit

Wählbar in das Europäische Parlament sind alle Personen, die am Wahltag (9. Juni 2024) Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und nicht infolge Richterspruchs die Wählbarkeit verloren haben. Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union müssen zudem in Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich in Deutschland aufhalten.

Weiterführende Informationen

Alle Informationen zur Europawahl 2024 sind auf den Seiten des Bundeswahlleiters zu finden.

Bekanntmachungen zur Europawahl 2024

Dateiicon Beschreibung
Flyer zu den Europa- und Kommunalwahlen 2024
Pressemitteilung der Landeswahlleiterin zum Informationsflyer "Europa- und Kommunalwahlen 2024"
Pressemitteilung der Bundeswahlleiterin - UnionsbürgerInnen auch in Deutschland wahlberechtigt
Pressemitteilung der Bundeswahlleiterin - Bis zu 64,9 Millionen Wahlberechtigte in Deutschland
Zusammensetzung des Kreiswahlausschusses
Bekanntmachung des Wahltages im Bundesgesetzblatt
Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der EU