Aufstallungspflicht in Teilen des Landkreises zum Schutz gegen die Geflügelpest

Die am 12. Dezember 2022 für Teile des Landkreises erlassene Aufstallungspflicht für Geflügel wird aufgehoben. Mit der Schutzmaßnahme reagierte die Kreisverwaltung auf einen Ausbruch der Geflügelpest HPAIV H5N1 in einem Hausgeflügelbestand im Landkreis Börde. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt Nr. 01/2023 veröffentlicht und tritt am 5. Januar 2023 in Kraft.

Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hoch ansteckende, anzeigepflichtige Viruserkrankung bei Geflügel und anderen Vogelarten, deren Ausbruch immense wirtschaftliche Folgen für alle Geflügelhalter, Schlachtstätten und die verarbeitende Industrie haben kann.

Sentinelhaltung

Voraussetzung für Tierhalter zur Durchführung der sogenannten Sentinelhaltung von Geflügel, ist gemäß Geflügelpest-Verordnung die entsprechende Anzeige der Haltung beim Landkreis Jerichower Land sowie das Führen eines Bestandsverzeichnisses. Dabei muss protokolliert werden, woraus und in welcher Anzahl sich der Bestand zusammensetzt. Die hierfür notwendigen Dokumente sind nachfolgend abrufbar.

Amt für Verbraucherschutz

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