Zielgruppen- und Beschäftigungsförderung

Im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Regionalisierung der Arbeitsmarktförderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Sachsen-Anhalt „REGIO AKTIV“ werden Zuwendungen für die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsmarktintegration von am Arbeitsmarkt benachteiligten Personen sowie für die Verbesserung des Zugangs junger Menschen zu beruflicher Ausbildung gewährt.

Armutsgefährdete und am Arbeitsmarkt benachteiligte Personengruppen zu fördern ist ein wichtiger Schritt, um Chancengleichheit für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu gewährleisten. Um die individuellen Voraussetzungen für die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit zu verbessern und mehr Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, sollen mit dieser Richtlinie besonders benachteiligte Personengruppen durch intensive individuelle und familienbezogene Begleitung unterstützt werden. Damit soll auch das Risiko von Kinderarmut gesenkt werden.

Des Weiteren sollen junge Menschen im Übergang von der Schule in die Ausbildung und in Folge zu einem erfolgreichen Berufsabschluss unterstützt werden. Dies erfolgt mit Hilfe von Orientierungs-, Begleitungs- und Beratungsangeboten für junge Menschen am Übergang zwischen Schule, Ausbildung und Beruf.