Jugendhilfeausschuss
Der Jugendhilfeausschuss ist ein beschließender Ausschuss des Kreistages. Der Fachausschuss hat die Aufgabe, auf die Probleme von jungen Menschen und Familien zu reagieren, Anregungen und Vorschläge zur Weiterentwicklung aufzunehmen sowie die örtlichen Jugendhilfeangebote zu fördern und zu planen.
Neben Mitgliedern des Kreistages gehören diesem Gremium erfahrene BürgerInnen in der Jugendhilfe an sowie Personen, die von den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe und den Jugendverbänden vorgeschlagen werden.
Besetzung des Jugendhilfeausschusses
Der Jugendhilfeausschuss soll vor jeder Beschlussfassung des Kreistages in Fragen der Jugendhilfe und zur Vorbereitung des Haushalts gehört werden. Der Ausschuss hat Beschlussrecht in den Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der vom Kreistag bereitgestellten Mittel, der erlassenen Satzungen und der von ihm gefassten Beschlüsse. Der Ausschuss beschließt unter anderem über die Anträge auf Gewährung einer Zuwendung gemäß der Richtlinie des Förderung der Jugendarbeit des Landkreises Jerichower Land.
Der Jugendhilfeausschuss bildet einen ständigen Unterausschuss für die Jugendhilfeplanung. Dieser bereitet entsprechende Entscheidungen zur Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss vor. Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung besteht aus fünf Mitgliedern.