Die Wahl des Kreistages hat am Sonntag, den 26. Mai 2019 stattgefunden.

Wahlgrundsätze

Der Kreistag wird in allgemeiner, freier, unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Gewählt wird auf Grund von Wahlvorschlägen unter Berücksichtigung der Grundsätze der Verhältniswahl. Gemäß § 37 Abs. 3 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt beträgt die Zahl der Kreistagsmitglieder für den Landkreis Jerichower Land 42.

Jede Wählerin, jeder Wähler hatte zur Wahl des Kreistages 3 Stimmen. Diese konnten einer Bewerberin oder einem Bewerber gegeben werden oder auf verschiedene Bewerberinnen und Bewerber und/ oder Wahlvorschläge verteilt werden.

Wahlgebiet

Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt war bei der Wahl zum Kreistag das Wahlgebiet in die 3 folgenden Wahlbereiche eingeteilt:

Wahlbereich I

Stadt Genthin
Stadt Jerichow
Gemeinde Elbe-Parey

Wahlbereich II

Stadt Burg
Stadt Möckern

Wahlbereich III

Stadt Gommern
Gemeinde Biederitz
Gemeinde Möser

Kreiswahlvorschläge

Die Kreiswahlvorschläge waren bis zum 18. März 2019, 18:00 Uhr im Kreiswahlbüro, Bahnhofstraße 9, Haus 1, Zimmer 16 einzureichen.

Wahlrecht

Wahlberechtigt sind Bürger, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Land-kreis Jerichower Land wohnen und nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wählbarkeit

Wählbar in den Kreistag sind Bürger des Landkreises Jerichower Land, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Kreiswahlvorschläge

Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 25. März 2019 die Bewerber für die Wahl zum Kreistag am 26. Mai 2019 zugelassen. Insgesamt 196 Kandidaten haben sich um die 42 Sitze im Kreistag beworben.

Der Kreistag des Landkreises Jerichower Land hat die einzelnen Wahlbereiche wie folgt abgegrenzt:

  • Wahlbereich I: das Gebiet der Städte Genthin und Jerichow sowie der Gemeinde Elbe-Parey
  • Wahlbereich II: das Gebiet der Städte Burg und Möckern
  • Wahlbereich III: das Gebiet der Stadt Gommern sowie der Gemeinden Biederitz und Möser

Die Bundesregierung für die regelmäßigen Europawahlen (Wahl des Europäischen Parlaments) haben am Sonntag, den 26. Mai 2019 stattgefunden.

Wahlgrundsätze

Das Europäische Parlament wird in allgemeiner, freier, unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl von den Wahlberechtigten auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Listenwahlvorschläge können für ein Land oder als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden.

Gemäß § 1 Europawahlgesetz (EuWG) entfallen auf die Bundesrepublik Deutschland 96 Abgeordnete des Europäischen Parlaments.
Jeder Wähler hat eine Stimme. Die Stimme wird abgegeben, indem der Bewerber oder die Bewerberin durch Ankreuzen oder in sonstiger Weise zweifelsfrei gekennzeichnet wird.
Für die Sitzverteilung werden die für jeden Wahlvorschlag abgegebenen Stimmen zusammengezählt.

Wahlgebiet

Gemäß § 3 EuWG ist das Wahlgebiet (Bundesrepublik Deutschland) für die Stimmenabgabe in Wahlbezirke eingeteilt. Im Landkreis waren es 114 Urnenwahlbezirke und 8 Briefwahlbezirke.

Wahlrecht

Wahlberechtigt sind alle, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wählbarkeit

Wählbar in das Europäische Parlament sind alle Personen, die am Wahltag (26. Mai 2019) Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und nicht infolge Richterspruchs die Wählbarkeit verloren haben. Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union müssen zudem in Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich in Deutschland aufhalten.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen zur Europawahl 2019 finden auf den Seiten des Bundeswahlleiters.

Die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag fand am Sonntag, der 24. September 2017 statt

Wahlgebiet

Das Bundesgebiet war in 299 Wahlkreise eingeteilt. Davon befanden sich im Land Sachsen-Anhalt 9 Wahlkreise mit den Wahlkreisnummern 66 bis 74 (vgl. 23. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 3. Mai 2016 - BWG - BGBl. S. 1062).

Zum Wahlkreis "67 Börde-Jerichower Land" gehörten die Landkreise Börde und Jerichower Land.

Weitere allgemeine Informationen zur Bundestagswahl sind unter https://www.bundeswahlleiter.de/ sowie https://wahlen.sachsen-anhalt.de/die-landeswahlleiterin abrufbar.

Zugelassene Kreiswahlvorschläge

Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 28.07.2017 über die fristgerecht eingereichten Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 67 Börde-Jerichower Land beraten und im Ergebnis folgende Kreiswahlvorschläge zugelassen:

 Partei  Bewerber Wohnort
 CDU  Behrens, Manfred Barleben, OT Ebendorf
 DIE LINKE  Auerbach, Kerstin Burg
 SPD  Dr. Kersten, Franziska Magdeburg 
 GRÜNE  Schirmer, Max Halle (Saale)
 FDP  Fuchs, Christiane Möser
 NPD  Machts, Nick-Oliver  Haldensleben
 FREIE WÄHLER  Busse, Ines  

 

Wahlergebnis

Als Direktkandidat wurde Manfred Behrends (CDU) gewählt.

Bei den Parteistimmen erhielten: CDU 32,0 %, AfD 18,9 %, DIE LINKE 16,7 %, SPD 16,2 %, FDP 7,7 % und GRÜNE 2,9 %. Die Wahlbeteiligung lag bei 68,2 %.

 

Kreiswahlbüro

Adressen

Postanschrift
Landkreis Jerichower Land
Bahnhofstraße 9
39288Burg
Besucheradresse
Landratsamt
Bahnhofstraße 9
39288Burg

Kontakt

Telefon:
03921 949 1595
Telefon:
03921 949 1530
Fax:
03921 949 1599
Landratsamt Burg
Landratsamt Burg