Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Der Landkreis Jerichower Land hat aus der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 269.190,00 Euro erhalten. Dieser wird unter dem Förderkennzeichen 67K30043 geführt. Es handelt sich um eine Projektförderung in Höhe von 70 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Zuwendung wird als Festbetrag gewährt. Als Bewilligungsstelle wurde die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH mit der Begleitung von der Antragstellung bis hin zur Abrechnung des Verwendungsnachweises betraut. Mit dieser Zuwendung findet die Implementierung eines Energiemanagements für die gesamten Liegenschaften des Landkreises Jerichower Land statt. Im Rahmen dessen steht die systematische und kontinuierliche Erfassung und Steuerung der Strom-, Wärme-, und Wasserverbräuche zur Reduzierung der Energie- und Ressourcenverbräuche sowie der damit verbundenen Kosten im Vordergrund. Innerhalb des Vorhabens wird eine Zertifizierung des Energiemanagements durchgeführt.
Der Bewilligungszeitraum laut Zuwendungsbescheid ist der 01.06.2025 bis 31.05.2028.










