Der Landkreis Jerichower Land hat aus der Förderung des kommunalen Sportstättenbaus und des Vereinssportstättenbaus einen Zuwendungsbescheid für die Fördermaßnahme "Neubau Einfeldsporthalle mit Mehrzweckgebäude in Möser" erhalten. Es handelt sich hierbei um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten und ist begrenzt auf einen Betrag in Höhe von 1.259.627,88 Euro. Die Förderung erfolgt aus Landesmitteln.

Zur Reduzierung der Eigenmittel wurde ein weiterer Antrag über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG – Kommunen) gestellt. Hierbei handelt es sich um einen Zuschussbetrag in Höhe von 545.950 EUR. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich aktuell auf ca. 6,8 Mio. Euro.

Nach Fertigstellung des Bauvorhabens weist das zweigeschossige Mehrzweckgebäude im Erdgeschoss die Sporthalle mit Nebenräumen und Mensa mit Ausgabeküche sowie im Obergeschoss drei Klassenräume nebst Vorbereitungsräume und einen zusätzlichen Gruppenraum aus. Die Einfeldsporthalle ist durch die Lage aller Räume auf einer Ebene autark durch den Vereinssport nutzbar, ohne das funktionale Überschneidungen mit der Sekundarschule entstehen. Der Neubau ist über eine Verbindungsbrücke im Obergeschoss direkt mit dem Schulgebäude verbunden. Alle Eingänge sowie dessen Anbindungen an das bestehende Gebäude werden barrierefrei erschlossen. Durch den angebundenen Aufzug im angrenzenden Schulgebäude sind alle Ebenen für körperbehinderte Personen erreichbar.

Die geplante Bauzeit für den Sporthallenneubau mit Mensa und Klassenräume erstreckt sich über den Zeitraum vom April 2023 bis Februar 2025.

Der Landkreis Jerichower Land erhielt einen Zuwendungsbescheid gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung des Produktiven Lernens in Sachsen-Anhalt (geändert durch Runderlass vom 21. Dezember 2015, SVBl. LSA. S. 4) in der Fassung des Änderungserlasses vom 3. Juli 2019.

Die Zuwendung wurde bewilligt für die Fortführung des Produktiven Lernens an der Sekundarschule "Am Park" in Möckern für den Zeitraum vom 1. August 2021 bis 30. Juni 2023. Die Bewilligung wird für eine Höhe von bis zu 6.472,44 Euro gewährt. Die Bewilligungsgrundlage bildet gemäß vorgenannten Erlasses die Anzahl der Schülerinnen und Schüler im Produktiven Lernen nach Abschluss der Orientierungsphase des vorhergehenden Schuljahres. Diese Förderung wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert. Die Zuwendung ist zweckgebunden und dient entsprechend der dem Antrag zugrundeliegenden Vorhabenbeschreibung zur Senkung der Anzahl der Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Abschluss sowie einer Verbesserung der Vermittlung von Jugendlichen in eine berufliche Ausbildung sowie der Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen.

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Der Landkreis Jerichower Land hat aus der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 39.052,00 Euro erhalten. Dieser wird unter dem Förderkennzeichen 03K15428 geführt. Es handelt sich um eine Projektförderung in Höhe von 40 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Als Bewilligungsstelle wurde der Projektträger Jülich – Forschungszentrum Jülich GmbH mit der Begleitung von Antragstellung bis hin zur Abrechnung des Verwendungsnachweises betraut (www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen). Mit dieser Zuwendung findet die LED-Umrüstung der Innen- und Hallenbeleuchtung der 3 Sporthallen Sekundarschule „Am Baumschulenweg“ in Genthin, des Bismarck-Gymnasium in Genthin und der Förderschulen in Burg des Landkreises statt. Gefördert wird hierbei der Einbau hocheffizienter Beleuchtungen in Verbindung mit einer nutzungsgerechten Steuer- und Regelungstechnik. Der Bewilligungszeitraum laut Zuwendungsbescheid ist der 01.04.2021 bis 31.03.2022. Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides durfte mit dem Vergabeverfahren für die Leistungen begonnen werden. Nach Abschluss der Vergabeverfahren wird die Umsetzung der Maßnahmen für die Hallenbeleuchtung voraussichtlich vom 22.07.2021 bis 27.08.2021 stattfinden.

Der Landkreis Jerichower Land hat aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen (Richtlinie Schulinfrastruktur), RdErl. des MB vom 4. Juni 2018 und 3. Dezember 2018 - 35-813 47-10 - einen Zuwendungsbescheid für die Fördermaßnahme "Ersatzneubau für das Haus 2 des Bismarck-Gymnasiums in Genthin" erhalten.
Es handelt sich hierbei um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von maximal bis zu 2.726.965,00 Euro. Die Förderung erfolgt aus Bundesmitteln.
Abzuschließen ist die Investitionstätigkeit bis zum 31. Dezember 2022. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf ca. 6.000.000,00 Euro. Die Finanzierung der Restsumme in Höhe von ca. 3.300.000,00 Euro erfolgt vollständig aus Eigenmitteln des Landkreises.

Die Zuwendung soll finanzschwache Kommunen in die Lage versetzen, in die Verbesserung der Schulinfrastruktur zu investieren. Ziel ist es, hiermit bei der Sanierung und Modernisierung allgemeinbildender und berufsbildender Schulen - auch mit Blick auf in diesem Rahmen notwendige ergänzende Maßnahmen zur Erfüllung digitaler Anforderungen an Schulgebäude - stärker und schneller als bislang zu Verbesserungen zu kommen.

Nach Fertigstellung des Bauvorhabens weist der dreigeschossige Schulneubau acht allgemeine Unterrichtsäume, sechs Fachunterrichtsräume sowie eine großzügige Mensa mit angeschlossener Verteilerküche aus. Für das Lehrpersonal sind neben einem Lehrerzimmer, zwei Teamstationen, vier Vorbereitungsräumen sowie Räumlichkeiten für die Schulleitung und Schulkoordination vorgesehen. Zudem werden ergänzende Nebenräume wie Sanitär-, Hausanschluss-, Lager- und Putzmittelräume integriert. Ein zentrales Element wird der Verbinder sein, der im ersten und zweiten Obergeschoss den direkten Übergang zwischen dem neuen Gebäude und Haus 3 darstellt. Er ermöglicht auch den barrierefreien Zugang zu Haus 3.

Die geplante Bauzeit für den Ersatzneubau erstreckt sich im direkten Anschluss an den Abbruch des Bestandsgebäudes über den Zeitraum vom Oktober 2020 bis Juni 2022.

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Der Landkreis Jerichower Land hat aus der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld "Kommunalrichtlinie" einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 29.308,00 Euro erhalten. Dieser wird unter dem Förderkennzeichen 03K12926 geführt. Es handelt sich um eine Projektförderung in Höhe von 30 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Mit dieser Zuwendung findet die LED-Umrüstung der Innen- und Hallenbeleuchtung der Sporthalle der Berufsbildenden Schule Conrad Tack in Burg des Landkreises statt. Gefördert wird hierbei der Einbau hocheffizienter Beleuchtungen in Verbindung mit einer nutzungsgerechten Steuer- und Regelungstechnik. Der Bewilligungszeitraum laut Zuwendungsbescheid ist der 01. April 2020 bis 31. März 2021. Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides durfte mit dem Vergabeverfahren für die Leistungen begonnen werden. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens wird die Umsetzung der Maßnahme für die Hallenbeleuchtung voraussichtlich vom 12. Oktober 2020 bis 30.Oktober 2020 stattfinden. Die Umsetzung der Maßnahme für die Innenbeleuchtung in den Nebenräumen soll anschließend erfolgen. Geplant ist es die gesamte Maßnahme bis zum 23. November 2020 abzuschließen.