Änderungen bei der amtlichen Fleischuntersuchung bei Schlachtungen für den Eigenbedarf
Ab 1. Juli 2016 gelten für die amtliche Fleischuntersuchung bei Schlachtungen für den Eigenbedarf (Hausschlachtung) neue Gebührensätze. Jede Hausschlachtung unterliegt ausnahmslos der Untersuchungspflicht. Fleisch aus Hausschlachtungen darf erst nach Abschluss der erforderlichen amtlichen Untersuchung weiter verwendet bzw. verarbeitet werden. Darüber hinaus dürfen Fleisch und Wurst aus Hausschlachtungen nur im Haushalt des Tierbesitzers verwendet werden.
Beabsichtigte Hausschlachtungen sind möglichst frühzeitig, spätestens 14 Tage vor der beabsichtigten Schlachtung zur amtlichen Fleischuntersuchung beim Landkreis Jerichower Land telefonisch unter den Rufnummern 03921/949-3900, 03921/949-3911 oder 0170/5727480 oder per E-Mail unter vveterinaeramt@lkjl.de anzumelden.
Der Termin der gewünschten Fleischuntersuchung ist erst nach Bestätigung durch das Veterinäramt als verbindlich anzusehen. Anderenfalls kann eine Untersuchung zum Wunschtermin nicht garantiert werden. An Sonn- und Feiertagen werden keine Untersuchungen durchgeführt.
Tierart | Gebühr je Tier |
Einhufer inklusive Trichinenuntersuchung | 22,72 EUR |
Rinder einschließlich Kälber | 12,78 EUR |
Schweine inklusive Trichinenuntersuchung | 22,72 EUR |
Schafe und Ziegen | 4,97 EUR |
Farmwild | 9,23 EUR |
Schwarzwild | 22,01 EUR |
Kleinwild | 9,23 EUR |
Für die An- und Abfahrt wird eine Fahrkostenpauschale von 4,20 EUR erhoben.
Gebühren werden auch erhoben, wenn eine Untersuchung unterbleibt, weil das angemeldete Tier zur Untersuchung nicht bereitgehalten wird.