Altlastenkataster

Um zu wissen, ob sich auf einem Grundstück eine schädliche Bodenveränderung, Altlastverdachtsfläche oder Altlast befindet, kann man eine Auskunft aus dem Altlastenkataster des Landkreises Jerichower Land beantragen.

Was sind Altlasten, Verdachtsflächen und schädliche Bodenveränderungen?

Schädliche Bodenveränderungen im Sinne des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altslasten (Budes-Bodenschutzgesetz-BBodSchG) sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktion, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.

Verdachtsflächenim Sinne des BBodSchG sind Grundstücke, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen besteht.

Altlasten im Sinne des BBodSchG sind

  1. Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen wie z. B. ehem. Deponien, Halden, Müllkippen, Düngerlager) und

  2. Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte wie z. B. ehem. Tankstellen, Stallanlagen, Silos, Technikstützpunkte, Werkstätten, Produktionsstätten, Dienstleistungsbetriebe, Lager, Gleisanlagen, Havariestandorte, defekte Leitungssysteme) durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.

Für eine Auskunft aus dem Altlastenkataster benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Eigentumsnachweis (Kopie Grundbuchauszug)

  • Vollmacht des Grundstückseigentümers

  • Vollmacht oder Auftragskopie des Gerichtes oder der Behörde
    wenn vorhanden Flurkartenauszug oder Lagekarte

  • Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück

  • Sonstige Nachweise eines berechtigten Interesses.

 

Welche Gebühren fallen an? 

Bei einer schriftlichen Auskunft entstehen Gebühren nach Aufwand grundsätzlich aber mindestens 46,00 € je Stunde und 0,39 € für Auslagen.

Mündliche oder telefonische Auskünfte sind kostenfrei

Sachgebiet Wasserbehörde

Öffnungszeiten

Di: 09:00-12:00 Uhr I 13:00-16:00 Uhr
Do: 09:00-12:00 Uhr I 13:00-17:00 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Postanschrift
Landkreis Jerichower Land
Bahnhofstraße 9
39288Burg
Besucheradresse
Kreishaus Genthin
Brandenburger Straße 100
39307Genthin

Kontakt

Telefon:
03921 949 7000
Fax:
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