Landtagswahl 2026

Der Landtag des Landes Sachsen-Anhalt hat als Wahltag für die Wahl des 9. Landtages von Sachsen-Anhalt Sonntag, den 6. September 2026 bestimmt.

Der Kreiswahlausschuss tagte in seiner ersten Sitzung am Donnerstag, 23. Juli 2026 in der Kreisverwaltung. Hierbei wurde über die Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge für die Landtagswahl entschieden.

Folgende Wahlkreisbewerber der Wahlkreise 5 Genthin und 6 Burg wurden für die Landtagswahl zugelassen:

Wahlkreis 5 Genthin
Wahlvor-
schlags-
nummer
Name, Vorname
Partei
Kurzbe-
zeichnung
der Partei 
1 Staudt, Thomas Christlich Demokratische Union Deutschlands  CDU
2 Siegmund, Ulrich Alternative für Deutschland AfD
3 Kreuzadler, Denis Die Linke Die Linke
4 Haußen, Timm Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD
5 Mank, Oliver Freie Demokratische Partei FDP
6 Michael, Alexander BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN GRÜNE
15 Schulze, Thomas Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit BSW
21 Gleiche, Gordon Einzelbewerber Einzelbewerber

Wahlkreis 6 Burg
Wahlvor-
schlags-
nummer
Name, Vorname
Partei
Kurzbe-
zeichnung
der Partei
1 Kurze, Markus Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU
2 Scharfenort, Jan Alternative für Deutschland AfD
3 Rotermund, Rafael Die Linke Die Linke
4 Pasbrig, Elrid Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD
5 von Arnim, Allard Freie Demokratische Partei FDP
6 Larek, Friederike BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN GRÜNE
7 Gericke, Kay FREIE WÄHLER FREIE WÄHLER
15 Hohmann, Matthias Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit BSW
21 Weber, Gerry Einzelbewerber Einzelbewerber


Die zweite Sitzung des Kreiswahlausschusses wird voraussichtlich am 10. September 2026 in der Kreisverwaltung stattfinden. In dieser Sitzung entscheidet der Kreiswahlausschuss über die Feststellung des Wahlergebnisses in den Wahlkreisen 5 Genthin und 6 Burg der Landtagswahl 2026.

Wahlgrundsätze

Der Landtag von Sachsen-Anhalt wird in freier, gleicher, allgemeiner, geheimer und unmittelbarer Wahl von den Wahlberechtigten für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Das Wahlrecht wird in einer Kombination aus Persönlichkeits- und Verhältniswahlrecht ausgeübt. D.h. dem Wahlberechtigten stehen zwei Stimmen zur Verfügung, vereinfacht ausgedrückt Erst- und Zweitstimme. Die Erststimme gilt einem bestimmten Abgeordneten im eigenen Wahlkreis, sie wird deswegen auch als Personenstimme bezeichnet. Die Zweitstimme gilt der bevorzugten Partei, ist also die Parteienstimme.

Das Wahlgebiet des Landes Sachsen-Anhalt ist gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 Wahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (LWG) in 41 Wahlkreise eingeteilt. Der Landkreis Jerichower Land ist nach der Wahlkreiseinteilung des Landtages für folgende Wahlkreise zuständig:

Wahlkreis-Nr.
Wahlkreisname
Gebiet des Wahlkreises
 
5 Genthin

vom Landkreis Jerichower Land die Gemeinden  Elbe-Parey, Stadt Genthin, Stadt Jerichow            

vom Landkreis Stendal die Gemeinden
Stadt Tangerhütte, Stadt Tangermünde

6 Burg

vom Landkreis Jerichower Land die Gemeinden
Biederitz, Möser, Stadt Burg, Stadt Möckern

 


Die zum Landkreis Jerichower Land gehörende Stadt Gommern ist dem Wahlkreis 23 Zerbst zugeordnet. Zuständig für diesen Wahlkreis ist der Kreiswahlleiter des Landkreises Anhalt-Bitterfeld.

Wahlrecht

Wahlberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindesten 3 Monaten im Land Sachsen-Anhalt eine Wohnung im Sinne des Melderechts, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten hat und nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wählbarkeit

Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit 6 Monaten im Land Sachsen-Anhalt seinen Wohnsitz hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Wahlbenachrichtigung

Wahlberechtigte, die am 26. Juli 2026 (42. Tag vor der Wahl = Stichtag) in der Gemeinde angemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag die Wahlbenachrichtigung gem. § 15 Wahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LWO), also spätestens am 16. August 2026.

In der Wahlbenachrichtigung ist u. a. das zuständige Wahlamt der Gemeinde und der Wahlraum (Wahllokal), in dem gewählt werden kann, angegeben. Die Wahlbenachrichtigung enthält auch Informationen über barrierefreie Wahllokale, Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Wähler und Informationen zur Wahl in leichter Sprache.

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Wahlscheinantrag aufgedruckt. Wahlberechtigte können mit diesem Formular einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde beantragen, falls sie nicht in ihrem Wahlraum wählen wollen.

Wer bis zum 16. August 2026 (21. Tag vor der Wahl) keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sofort bei der Gemeinde wegen seiner Eintragung im Wählerverzeichnis nachfragen. Die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis besteht vom 17. bis 21. August 2026 (20. bis zum 16. Tag vor der Wahl).

Wer nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses wegen Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit stellen. Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde innerhalb der Frist zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis, also vom 17. bis 21. August 2026, zu stellen.

Stimmabgabe

Die Wahllokale sind am 6. September 2026 von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

Entsprechend § 49 Wahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LWO) geht der Wahlberechtigte mit der Wahlbenachrichtigung und seinem Personalausweis, Reisepass oder einem sonstigen amtlichen Lichtbilddokument zu dem auf der Wahlbenachrichtigung genannten Wahlraum (Wahllokal). Nach der Feststellung der Wahlberechtigung erhält der Wahlberechtigte einen Stimmzettel ausgehändigt, geht in die Wahlkabine, kennzeichnet unbeobachtet den Stimmzettel und faltet diesen mehrfach zusammen. Anschließend steckt er den Stimmzettel in die Wahlurne.

Briefwahl

Um an der Landtagswahl durch Briefwahl gem. § 23 Landeswahlordnung Sachsen-Anhalt teilnehmen zu können, müssen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen in ihrer Gemeinde schriftlich oder mündlich beantragen. Zur Beantragung kann der Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und zurückgeschickt werden. Der Antrag kann auch formlos schriftlich, als Telefax, per E-​Mail oder mündlich gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist jedoch nicht zulässig.

Viele Gemeinden bieten auf ihrer Internetseite, evtl. auch über einen QR-​Code auf der Wahlbenachrichtigung die Möglichkeit, den Wahlschein mit einem Online-​Formular zu beantragen.

Wahlscheinanträge sollten möglichst frühzeitig gestellt werden, d. h. der Erhalt der Wahlbenachrichtigung muss nicht abgewartet werden. Im Antrag sind Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) sowie ggf. eine abweichende Anschrift (z. B. eine Urlaubsadresse) anzugeben. Ein Grund für die Briefwahl muss nicht mitgeteilt werden.

Ein Wahlschein kann bis spätestens 4. September 2026, 15:00 Uhr, beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden, zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung das Wahllokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Briefwähler innerhalb Deutschlands sollten den Wahlbrief spätestens am 3. September 2026 (3. Tag vor der Wahl) absenden.

Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr Kreisverwaltung in Burg eingehen. Für den rechtzeitigen Zugang des Wahlbriefs ist der Briefwähler verantwortlich. Dieser trägt das Transportrisiko.

Die Auszählung des Briefwahlergebnisses der Wahlkreise 5 Genthin und 6 Burg erfolgt in der Kreisverwaltung in Burg, Bahnhofstraße 9.

Kreiswahlleiter

Die Landeswahlleiterin hat Herrn Christian Heinrich (Rechtsamtsleiter des Landkreises Jerichower Land) zum Kreiswahlleiter und Frau Tina Loeding (Juristische Sachbearbeiterin im Rechtsamt des Landkreises Jerichower Land) zur Stellvertreterin berufen.

Kreiswahlleiter und Kreiswahlbüro sind wie folgt zu erreichen:

Landkreis Jerichower Land
Kreiswahlleiter
Bahnhofstraße 9
39288 Burg

Tel.: 03921 949-1595/1530
Fax: 03921 949-1599
E-Mail:

Weiterführende Informationen zur Landtagswahl 2026 werden auf der Internetseite der Landeswahlleiterin des Landes Sachsen-Anhalt zur Verfügung gestellt.

057 PM Wahlaufruf des Kreiswahlleiters Pressemitteilung des Kreiswahlleiters - Wahlaufruf des Kreiswahlleiters
0.1 MB
2026 09 01 Wahlaufruf und Hinweise der Landeswahlleiterin Pressemitteilung der Landeswahlleiterin - Wahlaufruf und Wahlhinweise
0.2 MB
2026 08 26 Vorstellung Handhabung Wahlschablonen Pressemitteilung der Landeswahlleiterin - Barrierefreie Wahlhil fen für blinde und sehbehinderte Menschen
0.2 MB
2026 Was macht die Briefwahl sicher Pressemitteilung der Landeswahlleiterin - Was macht die Briefwahl sicher
0.2 MB
Wahlteilnahme sichern! Pressemitteilung der Landeswahlleiterin - Wahlteilnahme sichern!
0.2 MB
2026 08 20 Aufruf zu fairem und gewaltfreiem Wahlkampf Pressemitteilung der Landeswahlleiterin - Landeswahlleiterin ruft zu fairem und gewaltfreiem Wahlkampf auf
0.2 MB
11 2026 PM Landeswahlleiterin Vorstellung Wahlschablonen zur LT Wahl 2026 Pressemitteilung der Landeswahlleiterin - Wahlschablonen für blinde und sehbehinderte Menschen
0.4 MB
Eintragung ins Wählerverzeichnis Pressemitteilung der Landeswahlleiterin - Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis
0.2 MB
2026 08 07 Gebärdensprachvideos veröffentlicht Pressemitteilung der Landeswahlleiterin - Gebährdensprachvideos veröffentlicht
0.2 MB
Wahlbekanntmachung LTW 2026   Änderung Besetzung KWA Bekanntmachung des Kreiswahlleiters - Zusammensetzung des Kreiswahlausschusses
0.3 MB
046 PM Landtagswahl am 6. September 2026 Pressemitteilung des Kreiswahlleiters - Zulassung der Kreiswahlvorschläge
0.1 MB
2026 07 24 Landeswahlvorschläge zugelassen Pressemitteilung der Landeswahlleiterin - Landesvorschläge zugelassen
70 KB
2026 07 21 Landeswahlvorschläge eingereicht Pressemitteilung der Landeswahlleiterin - Landeswahlvorschläge durch Parteien eingereicht
0.2 MB
Parteieigenschaft festgestellt (002) Pressemitteilung der Landeswahlleiterin - Feststellung der Parteieigenschaft
0.2 MB
PM 07 07 2026 Abgegebene Beteiligungsanzeigen Pressemitteilung der Landeswahlleiterin - Beteiligungsanzeigen
0.2 MB
Presseinformation des Kreiswahlleiters 3 Einreichung Kreiswahlvorschläge Bekanntmachung des Kreiswahlleiters - Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen
0.5 MB
2026 06 17 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Bekanntmachung der Landeswahlleiterin - Einreichung von Kreis- und Landeswahlvorschlägen
0.2 MB
21.04.2026 Bek. LWLin Postunternehmen Wahlbriefbeförderung Bekanntmachung der Landeswahlleiterin - Unentgeltlichen Beförderung von Wahlbriefen bei dem Postunternehmen Deutsche Post AG
0.1 MB
2026 05 13 Aufforderung zur Abgabe Beteiligungsanzeigen Bekanntmachung der Landeswahlleiterin - Ende der Frist Beteiligungsanzeige
0.2 MB
Bekanntmachung LWLin v. 21.7.25   Beteiligungsanzeige nach § 28 Abs. 1 LWO Bekanntmachung der Landeswahlleiterin - Beteiligungsanzeige
59 KB
Wahlhelferaufruf Wahlhelferaufruf der Landeswahlleiterin
0.1 MB
Zusammensetzung Kreiswahlausschuss Bekanntmachung des Kreiswahlleiters - Zusammensetzung des Kreiswahlausschusses
0.2 MB
2025 12 15 Bekanntmachung Zusammensetzung Landeswahlausschu Bekanntmachung der Landeswahlleiterin - Zusammensetzung des Landeswahlausschusses
90 KB
Wahlbekanntmachung des Kreiswahlleiters Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für die Wahlkreise
0.2 MB
PM Aufforderung zur Einreichung von Beteileiligungsanzeigen und Wahlvorschlägen Pressemitteilung der Landeswahlleiterin - Aufforderung zur Einreichung von Beteiligungsanzeigen und Wahlvorschlägen
0.1 MB

Kreiswahlbüro

Adressen

Postanschrift
Landkreis Jerichower Land
Bahnhofstraße 9
39288Burg
Besucheradresse
Landratsamt
Bahnhofstraße 9
39288Burg

Kontakt

Telefon:
03921 949 1595
Telefon:
03921 949 1530
Fax:
03921 949 1599
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