Landtagswahl 2026
Der Landtag des Landes Sachsen-Anhalt hat als Wahltag für die Wahl des 9. Landtages von Sachsen-Anhalt Sonntag, den 6. September 2026 bestimmt.
Der Kreiswahlausschuss tagte in seiner ersten Sitzung am Donnerstag, 23. Juli 2026 in der Kreisverwaltung. Hierbei wurde über die Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge für die Landtagswahl entschieden.
Folgende Wahlkreisbewerber der Wahlkreise 5 Genthin und 6 Burg wurden für die Landtagswahl zugelassen:
Wahlkreis 5 Genthin
Wahlvor-
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Name, Vorname |
Partei |
Kurzbe-
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| 1 | Staudt, Thomas | Christlich Demokratische Union Deutschlands | CDU |
| 2 | Siegmund, Ulrich | Alternative für Deutschland | AfD |
| 3 | Kreuzadler, Denis | Die Linke | Die Linke |
| 4 | Haußen, Timm | Sozialdemokratische Partei Deutschlands | SPD |
| 5 | Mank, Oliver | Freie Demokratische Partei | FDP |
| 6 | Michael, Alexander | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | GRÜNE |
| 15 | Schulze, Thomas | Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit | BSW |
| 21 | Gleiche, Gordon | Einzelbewerber | Einzelbewerber |
Wahlkreis 6 Burg
Wahlvor-
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Name, Vorname |
Partei |
Kurzbe-
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| 1 | Kurze, Markus | Christlich Demokratische Union Deutschlands | CDU |
| 2 | Scharfenort, Jan | Alternative für Deutschland | AfD |
| 3 | Rotermund, Rafael | Die Linke | Die Linke |
| 4 | Pasbrig, Elrid | Sozialdemokratische Partei Deutschlands | SPD |
| 5 | von Arnim, Allard | Freie Demokratische Partei | FDP |
| 6 | Larek, Friederike | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | GRÜNE |
| 7 | Gericke, Kay | FREIE WÄHLER | FREIE WÄHLER |
| 15 | Hohmann, Matthias | Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit | BSW |
| 21 | Weber, Gerry | Einzelbewerber | Einzelbewerber |
Die zweite Sitzung des Kreiswahlausschusses wird voraussichtlich am 10. September 2026 in der Kreisverwaltung stattfinden. In dieser Sitzung entscheidet der Kreiswahlausschuss über die Feststellung des Wahlergebnisses in den Wahlkreisen 5 Genthin und 6 Burg der Landtagswahl 2026.
Wahlgrundsätze
Der Landtag von Sachsen-Anhalt wird in freier, gleicher, allgemeiner, geheimer und unmittelbarer Wahl von den Wahlberechtigten für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Das Wahlrecht wird in einer Kombination aus Persönlichkeits- und Verhältniswahlrecht ausgeübt. D.h. dem Wahlberechtigten stehen zwei Stimmen zur Verfügung, vereinfacht ausgedrückt Erst- und Zweitstimme. Die Erststimme gilt einem bestimmten Abgeordneten im eigenen Wahlkreis, sie wird deswegen auch als Personenstimme bezeichnet. Die Zweitstimme gilt der bevorzugten Partei, ist also die Parteienstimme.
Das Wahlgebiet des Landes Sachsen-Anhalt ist gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 Wahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (LWG) in 41 Wahlkreise eingeteilt. Der Landkreis Jerichower Land ist nach der Wahlkreiseinteilung des Landtages für folgende Wahlkreise zuständig:
Wahlkreis-Nr. |
Wahlkreisname |
Gebiet des Wahlkreises |
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| 5 | Genthin |
vom Landkreis Jerichower Land die Gemeinden Elbe-Parey, Stadt Genthin, Stadt Jerichow |
vom Landkreis Stendal die Gemeinden |
| 6 | Burg |
vom Landkreis Jerichower Land die Gemeinden |
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Die zum Landkreis Jerichower Land gehörende Stadt Gommern ist dem Wahlkreis 23 Zerbst zugeordnet. Zuständig für diesen Wahlkreis ist der Kreiswahlleiter des Landkreises Anhalt-Bitterfeld.
Wahlrecht
Wahlberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindesten 3 Monaten im Land Sachsen-Anhalt eine Wohnung im Sinne des Melderechts, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten hat und nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wählbarkeit
Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit 6 Monaten im Land Sachsen-Anhalt seinen Wohnsitz hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Wahlbenachrichtigung
Wahlberechtigte, die am 26. Juli 2026 (42. Tag vor der Wahl = Stichtag) in der Gemeinde angemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag die Wahlbenachrichtigung gem. § 15 Wahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LWO), also spätestens am 16. August 2026.
In der Wahlbenachrichtigung ist u. a. das zuständige Wahlamt der Gemeinde und der Wahlraum (Wahllokal), in dem gewählt werden kann, angegeben. Die Wahlbenachrichtigung enthält auch Informationen über barrierefreie Wahllokale, Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Wähler und Informationen zur Wahl in leichter Sprache.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Wahlscheinantrag aufgedruckt. Wahlberechtigte können mit diesem Formular einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde beantragen, falls sie nicht in ihrem Wahlraum wählen wollen.
Wer bis zum 16. August 2026 (21. Tag vor der Wahl) keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sofort bei der Gemeinde wegen seiner Eintragung im Wählerverzeichnis nachfragen. Die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis besteht vom 17. bis 21. August 2026 (20. bis zum 16. Tag vor der Wahl).
Wer nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses wegen Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit stellen. Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde innerhalb der Frist zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis, also vom 17. bis 21. August 2026, zu stellen.
Stimmabgabe
Die Wahllokale sind am 6. September 2026 von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Entsprechend § 49 Wahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LWO) geht der Wahlberechtigte mit der Wahlbenachrichtigung und seinem Personalausweis, Reisepass oder einem sonstigen amtlichen Lichtbilddokument zu dem auf der Wahlbenachrichtigung genannten Wahlraum (Wahllokal). Nach der Feststellung der Wahlberechtigung erhält der Wahlberechtigte einen Stimmzettel ausgehändigt, geht in die Wahlkabine, kennzeichnet unbeobachtet den Stimmzettel und faltet diesen mehrfach zusammen. Anschließend steckt er den Stimmzettel in die Wahlurne.
Briefwahl
Um an der Landtagswahl durch Briefwahl gem. § 23 Landeswahlordnung Sachsen-Anhalt teilnehmen zu können, müssen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen in ihrer Gemeinde schriftlich oder mündlich beantragen. Zur Beantragung kann der Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und zurückgeschickt werden. Der Antrag kann auch formlos schriftlich, als Telefax, per E-Mail oder mündlich gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist jedoch nicht zulässig.
Viele Gemeinden bieten auf ihrer Internetseite, evtl. auch über einen QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung die Möglichkeit, den Wahlschein mit einem Online-Formular zu beantragen.
Wahlscheinanträge sollten möglichst frühzeitig gestellt werden, d. h. der Erhalt der Wahlbenachrichtigung muss nicht abgewartet werden. Im Antrag sind Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) sowie ggf. eine abweichende Anschrift (z. B. eine Urlaubsadresse) anzugeben. Ein Grund für die Briefwahl muss nicht mitgeteilt werden.
Ein Wahlschein kann bis spätestens 4. September 2026, 15:00 Uhr, beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden, zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung das Wahllokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Briefwähler innerhalb Deutschlands sollten den Wahlbrief spätestens am 3. September 2026 (3. Tag vor der Wahl) absenden.
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr Kreisverwaltung in Burg eingehen. Für den rechtzeitigen Zugang des Wahlbriefs ist der Briefwähler verantwortlich. Dieser trägt das Transportrisiko.
Die Auszählung des Briefwahlergebnisses der Wahlkreise 5 Genthin und 6 Burg erfolgt in der Kreisverwaltung in Burg, Bahnhofstraße 9.
Kreiswahlleiter
Die Landeswahlleiterin hat Herrn Christian Heinrich (Rechtsamtsleiter des Landkreises Jerichower Land) zum Kreiswahlleiter und Frau Tina Loeding (Juristische Sachbearbeiterin im Rechtsamt des Landkreises Jerichower Land) zur Stellvertreterin berufen.
Kreiswahlleiter und Kreiswahlbüro sind wie folgt zu erreichen:
Landkreis Jerichower Land
Kreiswahlleiter
Bahnhofstraße 9
39288 Burg
Tel.: 03921 949-1595/1530
Fax: 03921 949-1599
E-Mail: wahlen@lkjl.de
Weiterführende Informationen zur Landtagswahl 2026 werden auf der Internetseite der Landeswahlleiterin des Landes Sachsen-Anhalt zur Verfügung gestellt.
