Landtagswahl 2026
Der Landtag des Landes Sachsen-Anhalt hat als Wahltag für die Wahl des 9. Landtages von Sachsen-Anhalt Sonntag, den 6. September 2026 bestimmt.
Wahlgrundsätze
Der Landtag von Sachsen-Anhalt wird in freier, gleicher, allgemeiner, geheimer und unmittelbarer Wahl von den Wahlberechtigten für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Das Wahlrecht wird in einer Kombination aus Persönlichkeits- und Verhältniswahlrecht ausgeübt. D.h. dem Wahlberechtigten stehen zwei Stimmen zur Verfügung, vereinfacht ausgedrückt Erst- und Zweitstimme. Die Erststimme gilt einem bestimmten Abgeordneten im eigenen Wahlkreis, sie wird deswegen auch als Personenstimme bezeichnet. Die Zweitstimme gilt der bevorzugten Partei, ist also die Parteienstimme.
Wahlgebiet
Das Wahlgebiet des Landes Sachsen-Anhalt ist gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 Wahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (LWG) in 41 Wahlkreise eingeteilt. Der Landkreis Jerichower Land ist nach der Wahlkreiseinteilung des Landtages für folgende Wahlkreise zuständig:
Wahlkreis-Nr. |
Wahlkreisname |
Gebiet des Wahlkreises |
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| 5 | Genthin |
vom Landkreis Jerichower Land die Gemeinden Elbe-Parey, Stadt Genthin, Stadt Jerichow |
vom Landkreis Stendal die Gemeinden |
| 6 | Burg |
vom Landkreis Jerichower Land die Gemeinden |
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Die zum Landkreis Jerichower Land gehörende Stadt Gommern ist dem Wahlkreis 23 Zerbst zugeordnet. Zuständig für diesen Wahlkreis ist der Kreiswahlleiter des Landkreises Anhalt-Bitterfeld.
Wahlrecht
Wahlberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindesten 3 Monaten im Land Sachsen-Anhalt eine Wohnung im Sinne des Melderechts, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten hat und nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wählbarkeit
Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit 6 Monaten im Land Sachsen-Anhalt seinen Wohnsitz hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Die Landeswahlleiterin hat Herrn Christian Heinrich (Rechtsamtsleiter des Landkreises Jerichower Land) zum Kreiswahlleiter und Frau Tina Loeding (Juristische Sachbearbeiterin im Rechtsamt des Landkreises Jerichower Land) zur Stellvertreterin berufen.
Kreiswahlleiter und Kreiswahlbüro sind wie folgt zu erreichen:
Landkreis Jerichower Land
Kreiswahlleiter
Bahnhofstraße 9
39288 Burg
Tel.: 03921 949-1595/1530
Fax: 03921 949-1599
E-Mail: wahlen@lkjl.de
Die für die Einreichung der Kreiswahlvorschläge zur Landtagswahl 2026 erforderlichen Formulare können auf dieser Seite abgerufen werden. Sie stehen als beschreibbare PDF-Dokumente zur Verfügung.
Das Formblatt für Unterstützungsunterschriften (Anlage 7) ist vom Kreiswahlbüro anzufordern. Bei der Anforderung sind Familienname, Vornamen und Anschrift (Hauptwohnung) des vorzuschlagenden Bewerbers anzugeben.
Weiterführende Informationen zur Landtagswahl 2026 werden auf der Internetseite der Landeswahlleiterin des Landes Sachsen-Anhalt zur Verfügung gestellt.