Umwelt und Natur

Im Fachbereich Umwelt werden alle Aufgaben des Landkreises auf dem Gebiet des Umweltrechtes bzw. Umweltschutzes wahrgenommen. Im übertragenen Wirkungskreis erfüllt der Fachbereich Umwelt die zugewiesenen Aufgaben folgender Behörden:

  • Untere Immissionsschutzbehörde
  • Untere Chemikaliensicherheitsbehörde
  • Untere Abfallbehörde
  • Untere Naturschutzbehörde
  • Untere Forstbehörde
  • Untere Düngebehörde
  • Untere Wasserbehörde
  • Untere Bodenschutzbehörde

Die unteren Behörden sind für verschiedene fachrechtliche Entscheidungen sowie die Überwachung im Rahmen des Fachrechtes zuständig. Außerdem wird der Fachbereich Umwelt als Träger öffentlicher Belange unter anderem bei Bauanträgen, Planungsverfahren, Planfeststellungsverfahren sowie Genehmigungsverfahren nach Bundes- und Landesrecht beteiligt.