Informationen zur Geflügelpest

Die aufgrund eines aktuellen Geflügelpestfalls in der Ortschaft Reuden im Landkreis Anhalt-Bitterfeld eingerichtete Überwachungszone um den Ausbruchsort erstreckt sich über die Grenze des Landkreises Anhalt-Bitterfeld hinaus und schließt den Ortsteil Schweinitz im Landkreis Jerichower Land mit ein. Innerhalb der Überwachungszone gelten Seuchenbekämpfungsmaßnahmen, die mit Wirkung vom 4. Dezember 2025 verfügt wurden. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt Nr. 24/2025 veröffentlicht. 

Maßnahmen in der Überwachungszone

Für Tierhalter innerhalb der Überwachungszone besteht eine Anzeigepflicht bezüglich Anzahl der gehaltenen Vögel und der verendeten gehaltenen Vögel gegenüber dem Amt für Verbraucherschutz (veterinaeramt@lkjl.de). Sie sind außerdem verpflichtet die Tiere einmal am Tag auf Veränderungen zu prüfen und jede erkennbare Änderung anzuzeigen.

Die Verbreitung der Geflügelpest auf andere Bestände erfolgt insbesondere durch den Handel mit Tieren, Eiern oder sonstigen Produkten. Eine Verbreitung ist aber auch indirekt möglich zum Beispiel durch kontaminierte Fahrzeuge, Personen, Geräte, Verpackungsmaterial sowie Kontakt zu Wildvögeln.

Um einer Virusverschleppung in freie Bestände vorzubeugen, darf das Betreuungspersonal den Stall nur nach Schuh- und Kleidungswechsel sowie gründlicher Reinigung und Desinfektion verlassen. Alle Materialien und Geräte, die im Stallbereich verwendet werden, müssen gründlich gereinigt und fachgerecht desinfiziert werden.

Aufstallpflicht im gesamten Landkreis

Seit 30. Oktober 2025 gilt im gesamten Landkreis eine Aufstallungspflicht für sämtliches gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse). Die Verfügung erfolgt zum Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände, nachdem das Friedrich-Loeffler-Institut die als Geflügelpest bekannte Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) bei zwei verendeten Kranichen in Möckern und Ladeburg nachgewiesen hat. Aktuell wurde das Virus bei insgesamt sieben Tieren nachgewiesen, Hausgeflügel ist jedoch nicht betroffen.

Geflügel darf nur noch in geschlossenen Ställen oder unter Vorrichtungen, die gegen das Eindringen von Wildvögeln schützen, gehalten werden. Zudem sind Veranstaltungen mit Geflügel wie Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte, Geflügelschauen und Wettbewerbe sowie der mobile Handel mit Geflügel verboten. Erkranktes oder verendetes Geflügel sind unverzüglich dem Amt für Verbraucherschutz zu melden. Tierhalter, die ihre Geflügelhaltung bisher noch nicht angezeigt haben, müssen dem Amt für Verbraucherschutz sowohl die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe der Nutzungsart sowie des Standortes mitteilen. Ferner sind unbedingt Schutz- und Vorsichtmaßnahmen zur Verhütung einer Übertragung auf Haus- und Nutzgeflügelbestände zu beachten. 

Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hoch ansteckende, anzeigepflichtige Viruserkrankung bei Geflügel und anderen Vogelarten, deren Ausbruch immense wirtschaftliche Folgen für alle Geflügelhalter, Schlachtstätten und die verarbeitende Industrie haben kann.

Sollten Bürgerinnen und Bürger tote oder verhaltensauffällige Wildvögel auffinden, ist umgehend das Amt für Verbraucherschutz telefonisch unter 03921/949-3900 oder per Mail an zu informieren. Daneben sind ebenfalls in großer Anzahl tot aufgefundene Tauben sowie verendete Waschbären zu melden.  Die Waschbären dürfen durch den zuständigen Jagdausübungsberechtigten in das Amt für Verbraucherschutz verbracht werden, damit eine entsprechende Beprobung vorgenommen werden kann. Außerhalb der Geschäftszeiten können Funde auch über die Leitstelle Jerichower Land unter 03921/72650 gemeldet werden. Aufgefundene Tiere dürfen nicht berührt oder mitgenommen werden. Tot aufgefundene Singvögel dürfen mittels Handschuhen, Schaufel oder Plastiktüte über die Restmülltonne entsorgt werden.

Aufgrund der aktuellen Gefährdungssituation ruft das Amt für Verbraucherschutz alle Geflügelhalter dazu auf, die entsprechenden Schutz- und Vorsichtmaßnahmen zur Verhütung einer Übertragung auf Haus- und Nutzgeflügelbestände zu beachten. Nachfolgend sind Checklisten, allgemeine Geflügelpesthinweise (FAQ) sowie Hinweise zur Biosicherheit bei Kleinsthaltern bereitgestellt. Weitere Informationen sind zudem auf den Internetseiten des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt sowie des Friedrich-Loeffler-Instituts abrufbar. 

Amt für Verbraucherschutz

Öffnungszeiten

Mo: 08:30-11:30 Uhr | 13:00-15:00 Uhr
Di:  08:30-11:30 Uhr | 13:00-15:00 Uhr
Mi: 08:30-11:30 Uhr | 13:00-15:00 Uhr
Do: 08:30-11:30 Uhr | 13:00-16:00 Uhr
Fr:  08:30-11:30 Uhr 

Barrierefrreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

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Postanschrift
Landkreis Jerichower Land
Bahnhofstraße  9
39288Burg
Besucheradresse
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Brandenburger Straße 100
39307Genthin

Kontakt

Telefon:
03921 949 3900
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