Ausbruch der Geflügelpest und Festlegung der Sperrzone

In der Ortschaft Roßdorf der Einheitsgemeinde Stadt Jerichow wurde in einem Hausgeflügelbestand am 14. April 2023 der Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest) amtlich festgestellt. Der Tierbestand wurde auf amtliche Anordnung bereits am 12. April 2023 vorsorglich gekeult.

Mit der veröffentlichten Allgemeinverfügung legt der Landkreis um den Seuchenbestand eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern fest. Ebenso wurden Verhaltenshinweise für die Tierhalter in den betroffenen Gebieten (Schutz- und Überwachungszone) veröffentlicht. Die Tierhalter werden eindringlich gebeten, sich an die angeordneten Maßnahmen und Verhaltenshinweise zu halten.

Alle Informationen hierzu sowie die kartografische Darstellung der betroffenen Gebiete können dem Amtsblatt 08/2023 entnommen werden und sind unter der Rubrik „Verbraucherschutz/Geflügelpest“ zu finden. Außerdem wurde eine Beratungshotline des Veterinäramtes unter der Rufnummer: 03921 / 949 - 5325 geschaltet. Diese ist immer von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 7 – 15 Uhr und freitags von 7 – 12 Uhr verfügbar.

Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hoch ansteckende, anzeigepflichtige Viruserkrankung bei Geflügel und anderen Vogelarten, deren Ausbruch immense wirtschaftliche Folgen für alle Geflügelhalter, Schlachtstätten und die verarbeitende Industrie haben kann.