Biotonnen-Kontrolle
Am Donnerstag, 3. Juli 2025 informierten Katrin Erdmann, Fachbereichsleiterin Umwelt in der Kreisverwaltung und Dr. Henning Gehm, Geschäftsführer der Abfallwirtschaftsgesellschaft Jerichower Land mbH (AJL) über die seit Januar durchgeführten Kontrollen bei der Entsorgung der Bioabfälle. Diese werden aufgrund des zu hohen Anteils von sogenannten Störstoffen wie Kunststoff und Glas im Bioabfall durchgeführt, da deren notwendige Entfernung bei der Aufbereitung sehr aufwendig und kostenintensiv ist. Die Anzahl der Fehlbefüllungen sank mit Einführung der Kontrollen erheblich auf durchschnittlich 20 Haushalte pro Woche. Dies entspricht bei wöchentlich rund 4.800 Leerungen einer sehr guten Quote von lediglich 0,42 Prozent.
Bioabfalltonnen, bei denen im Rahmen der Entsorgung Fremdstoffe gefunden werden, erhalten eine Kennzeichnung in Form eines Stickers mit entsprechenden Hinweisen und werden nicht entleert. Es besteht für die Bürger dann die Möglichkeit die Fremdstoffe aus der Abfalltonne zu sortieren und diese zur nächsten turnusmäßigen Entleerung erneut bereitzustellen oder den Behälterinhalt gebührenpflichtig als Sonderentleerung bei der nächsten turnusmäßigen Restmüllleerung entsorgen zu lassen. Von den bisher im Aktionszeitraum 404 festgestellten falsch befüllten Biotonnen wurden insgesamt 308 nachträglich von den Nutzern neu sortiert, 59 Haushalte entschieden sich für eine kostenpflichtige Sonderentleerung. Die Leerungsgebühr beträgt dabei 16,66 Euro für den 80-Liter-Behälter beziehungsweise 19,- Euro für den 120-Liter-Behälter. In 37 Fällen steht die Entscheidung zwischen Nachsortierung oder Sonderleerung noch aus. Generell ist festzustellen, dass nur wenige Haushalte mit Fehlwürfen nach der Nichtentleerung erneut auffällig werden.
„Mit den Ergebnissen der Kontrollaktion sind wir sehr zufrieden. Wichtig war es damit aufzuzeigen, wie bedeutend die Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger bei der Abfallentsorgung ist“, erklärt Katrin Erdmann und ergänzt: „ Ab Herbst wird die AJL auch die Papiertonnen in die Kontrollen mit einbeziehen, da dort zuletzt ebenfalls vermehrt Fremdbefüllungen festzustellen waren. Mit den nun gemachten Erfahrungen gehe ich davon aus, dass wir auch dort eine Reduzierung der Störstoffe in den Tonnen erreichen werden.“
Für eine ordnungsgemäße Entsorgung des Biomülls wird empfohlen, den Bioabfall lose oder in unfolierten Papiertüten gesammelt in die braune Tonne zu geben. Gänzlich ungeeignet sind aus Kunststoff bestehende Tüten, auch wenn diese den Vermerk enthalten, dass sie für die Entsorgung zugelassen sind. Analysen des entsorgten Mülls zeigen, dass die Tüten nicht komplett zersetzt werden und sich negativ auf die Qualität des später entstehenden Kompostes auswirken.
Über die Bioabfalltonne dürfen Küchenabfälle wie Brot, Gemüse und auch Papierküchentücher sowie Grünabfälle wie Laub, Rasenschnitt und Topfblumen entsorgt werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Eigenkompostierung, also der Anlage eines Kompostes auf dem privaten Grundstück. Der Antrag für die dann mögliche Befreiung von der Bioabfallentsorgung sowie detaillierte Informationen zur Eigenkompostierung sind unter der Rubrik „Öffentliche Abfallwirtschaft“ abrufbar.

