Geflügelpest - Überwachungszone in Schweinitz eingerichtet

Die aufgrund des aktuellen Geflügelpestfalls in der Ortschaft Reuden im Landkreis Anhalt-Bitterfeld eingerichtete Überwachungszone um den Ausbruchsort erstreckt sich über die Grenze des Landkreises Anhalt-Bitterfeld hinaus und schließt den Ortsteil Schweinitz im Landkreis Jerichower Land mit ein. Innerhalb der Überwachungszone gelten Seuchenbekämpfungsmaßnahmen, die mit Wirkung vom 4. Dezember 2025 verfügt wurden und im Amtsblatt 24/2025 veröffentlicht sind. 

Die Gebietsfestlegung im Radius von 10 km um den Ausbruchsort verbunden mit den darin geltenden Schutzmaßgaben ist geeignet, eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest schnell und wirksam zu verhindern. Die Überwachungszone kann frühestens nach 30 Tagen aufgehoben werden. 

Für Tierhalter innerhalb der Überwachungszone besteht eine Anzeigepflicht bezüglich Anzahl der gehaltenen Vögel und der verendeten gehaltenen Vögel gegenüber dem Amt für Verbraucherschutz (veterinaeramt@lkjl.de). Sie sind außerdem verpflichtet die Tiere einmal am Tag auf Veränderungen zu prüfen und jede erkennbare Änderung anzuzeigen.

Die Verbreitung der Geflügelpest auf andere Bestände erfolgt insbesondere durch den Handel mit Tieren, Eiern oder sonstigen Produkten. Eine Verbreitung ist aber auch indirekt möglich zum Beispiel durch kontaminierte Fahrzeuge, Personen, Geräte, Verpackungsmaterial sowie Kontakt zu Wildvögeln.

Um einer Virusverschleppung in freie Bestände vorzubeugen, darf das Betreuungspersonal den Stall nur nach Schuh- und Kleidungswechsel sowie gründlicher Reinigung und Desinfektion verlassen. Alle Materialien und Geräte, die im Stallbereich verwendet werden, müssen gründlich gereinigt und fachgerecht desinfiziert werden.

Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hoch ansteckende, anzeigepflichtige Viruserkrankung bei Geflügel und anderen Vogelarten, deren Ausbruch immense wirtschaftliche Folgen für alle Geflügelhalter, Schlachtstätten und die verarbeitende Industrie haben kann.