Landkreis erhält Haushaltsgenehmigung mit Auflagen

Der Haushaltsplan 2025 des Landkreises wurde vom Landesverwaltungsamt unter Auflagen genehmigt. Mit der Rechtskräftigkeit des Haushaltes muss Landrat Dr. Steffen Burchhardt eine haushaltsrechtliche Sperre verfügen. Demnach dürfen nach Festlegung der oberen Kommunalaufsichtsbehörde nur Auszahlungen geleistet werden, zu denen der Landkreis rechtlich und unaufschiebbar verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unabweisbar sind. Damit soll der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzplan mindestens um 2,27 Millionen EUR reduziert werden. Der Kreistag hatte dem Haushalt 2025 nach Kürzung von knapp 1,27 Millionen Euro zugunsten der Senkung der Kreisumlage von 41 % auf 39 % im Juni diesen Jahres mehrheitlich zugestimmt.

Insgesamt enthält der Ergebnisplan 2025 Aufwendungen in Höhe von knapp 192,7 Millionen Euro, dem gegenüber stehen knapp 181 Millionen Euro an Erträgen. Der daraus resultierende Fehlbetrag von 11.675.600 Euro kann nicht vollständig durch Rücklagen aus Überschüssen gedeckt werden. Entsprechend muss mit der Aufstellung des Haushaltplanes für 2026 ein Haushaltskonsolidierungskonzept vorgelegt werden, welches zwangsläufig weitere Einsparungen zur Folge haben wird.

Die Genehmigungen der Gesamtbeträge für vorgesehene Kreditaufnahmen sowie Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wurden vom Landesverwaltungsamt jeweils unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass die Kreisverwaltung die Unabweisbarkeit für die Umsetzung der jeweils geplanten Projekte und Investitionen nachweist und diese erst nach Bestätigung durch die obere Kommunalaufsichtsbehörde begonnen werden dürfen.

„Trotz der verfügten Bedingungen können nunmehr die Planungen für den Neubau der Förderschule in Genthin fortgesetzt werden. Mit Gesamtkosten von rund 8,5 Millionen Euro ist das für uns in den kommenden Jahren die wichtigste Hochbaumaßnahme. Das Bauvorhaben soll mit Fördermitteln aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter realisiert werden. Aufgrund der angespannten Haushaltlage werden wohl künftig nur noch Investitionen mit einer hohen Förderung durchführbar sein“, erklärt Landrat Burchhardt.

Für Tiefbaumaßnahmen wurden in diesem Jahr insgesamt 5,8 Millionen Euro berücksichtigt. Im Rahmen der Haushaltsprüfung wurde die Unabweisbarkeit für die Fertigstellung der Holzstraße in Burg sowie für die Sanierung des Durchlasses zwischen Karow und Belicke entlang der K 1203 bereits festgestellt, sobald diese auch für die anderen geplanten Straßenbaumaßnahmen vorliegt, werden diese ebenfalls umgesetzt beziehungsweise angeschoben.