Widerruf der Notzeit für Wildtiere
Die am 9. Januar 2026 ausgerufene Notzeit für Wildtiere und die damit verbundene Erlaubnis zur Fütterung durch die Jagdausübungsberechtigten, wurde mit Ablauf des 16. Januar 2026 aufgehoben. Starker Schneefall sowie ein deutlicher Temperaturabfall führten zuletzt zu Vereisungen und einer verharschten Schneedecke, so dass dem Wild die Aufnahme von pflanzlicher Nahrung erheblich erschwert wurde. Aufgrund der nunmehr geänderten Witterungsbedingungen wurde die Aufhebung der Notzeit beschlossen.
Als Notzeit wird gemäß Jagdgesetz der Zeitraum benannt, in dem besondere Umweltbedingungen zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Lebensumstände der Wildtiere führen. Mit der Feststellung der Notzeit wird für eine ausreichende artgerechte Ernährung des Wildes durch die Jagdausübungsberechtigten gesorgt. Außerhalb der Notzeit ist die Wildfütterung grundsätzlich verboten.