Beschulung außerhalb des Schuleinzugsbereichs beantragen
Leistungsbeschreibung
Normalerweise besucht Ihr Kind die Schule in dem Bezirk, in dem Sie wohnen. In besonderen Fällen kann Ihr Kind auch eine andere Schule besuchen – dafür müssen Sie einen Antrag stellen.
Verfahrensablauf
- Damit Ihr Kind eine Schule außerhalb ihres Wohnbezirks besuchen kann, geben Sie einen Antrag bei Ihrem aktuellen Schulträger ab.
- Der bisherige und der für die gewünschte Schule zuständige Schulträger müssen zustimmen.
- Die betroffenen Schulen werden angehört, bevor eine Entscheidung fällt.
Ob Sie den Antrag online möglich stellen können, entscheidet Ihr Schulträger.
Voraussetzungen
Welche Voraussetzungen für einen Wechsel des Schuleinzugsbereichs gelten, entscheidet der jeweilige Schulträger.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- formloser Antrag der Erziehungsberechtigten an den bisherigen Schulträger
- Erklärung, warum Ihr Kind eine andere Schule besuchen soll
- Kopien von Unterlagen, die den Grund für den beantragten Schuleinzugsbereichswechsel belegen
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr
Welche Fristen muss ich beachten?
Mögliche Fristen für Anträge zum Wechsel des Schuleinzugsbereichs legen die Schulträger fest.
Bearbeitungsdauer
Da es sich um eine Einzelfallprüfung handelt, gibt es keine festgelegte Verfahrensdauer.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Bitte wenden Sie sich an den Schulträger Ihrer bisherigen Schule.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Sachgebiet Schulen
Öffnungszeiten
Di: 09:00-12:00 Uhr | 13:00-16:00 Uhr
Do: 09:00-12:00 Uhr | 13:00-17:00 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben
Adressen
Bahnhofstraße 9
39288Burg
Bahnhofstraße 9
39288Burg
Kontakt
- Telefon:
- 03921 949 1000
- Fax:
- 03921 949 9610
- E-Mail:
- schulen@lkjl.de
