Beschulung außerhalb des Schuleinzugsbereichs beantragen

Leistungsbeschreibung

Normalerweise besucht Ihr Kind die Schule in dem Bezirk, in dem Sie wohnen. In besonderen Fällen kann Ihr Kind auch eine andere Schule besuchen – dafür müssen Sie einen Antrag stellen.

Verfahrensablauf

  • Damit Ihr Kind eine Schule außerhalb ihres Wohnbezirks besuchen kann, geben Sie einen Antrag bei Ihrem aktuellen Schulträger ab.
  • Der bisherige und der für die gewünschte Schule zuständige Schulträger müssen zustimmen.
  • Die betroffenen Schulen werden angehört, bevor eine Entscheidung fällt.

Ob Sie den Antrag online möglich stellen können, entscheidet Ihr Schulträger.

Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen für einen Wechsel des Schuleinzugsbereichs gelten, entscheidet der jeweilige Schulträger.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • formloser Antrag der Erziehungsberechtigten an den bisherigen Schulträger
  • Erklärung, warum Ihr Kind eine andere Schule besuchen soll
  • Kopien von Unterlagen, die den Grund für den beantragten Schuleinzugsbereichswechsel belegen

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

kostenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

Mögliche Fristen für Anträge zum Wechsel des Schuleinzugsbereichs legen die Schulträger fest.

Bearbeitungsdauer

Da es sich um eine Einzelfallprüfung handelt, gibt es keine festgelegte Verfahrensdauer.

Was sollte ich noch wissen?

Bitte wenden Sie sich an den Schulträger Ihrer bisherigen Schule.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Sachgebiet Schulen

Öffnungszeiten

Di:  09:00-12:00 Uhr | 13:00-16:00 Uhr
Do: 09:00-12:00 Uhr | 13:00-17:00 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
keine Angaben
Aufzug vorhanden
keine Angaben

Adressen

Postanschrift
Landkreis Jerichower Land
Bahnhofstraße 9
39288Burg
Besucheradresse
Landratsamt
Bahnhofstraße 9
39288Burg

Kontakt

Telefon:
03921 949 1000
Fax:
03921 949 9610
Landratsamt Burg
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