Genehmigung zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen
Leistungsbeschreibung
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Ihren schriftlichen Antrag stellen Sie an das zuständige Straßen- und Tiefbauamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen oder Nachweise Sie im Einzelnen vorzulegen haben.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadt Burg
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr
Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mi. keine Sprechzeit
Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
Bürgerservice (In der Alten Kaserne 2)
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr
Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
Sa. 09:00 - 12:00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)
In der Alten Kaserne 2
39288Burg
39281Burg
Kontakt
- Telefon:
- 03921 921-0
- Fax:
- 03921 921-600
- E-Mail:
- burg@stadt-burg.de
- Web:
- https://www.stadt-burg.de