Aktueller Wohnort: Elbe-Parey - OT Bergzow

Fahrzeug außer Betrieb setzen lassen

Leistungsbeschreibung

Seit dem 01. März 2007 wird zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung nicht mehr unterschieden. Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt". Dies hat u. a. zur Folge, dass Fahrzeuge max. 7 Jahre lang wieder ohne Neuabnahme zugelassen werden. Es ist lediglich eine Hauptuntersuchung erforderlich. Dies bringt eine Erleichterung für den Halter, der außerdem die Kosten für eine Neuabnahme einspart.
Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplaketten dürfen mit den ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk am Tag der Abmeldung (Außerbetriebsetzung) bis längstens 24 Uhr durchgeführt werden. Dabei müssen die Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein. Bei der Fahrt müssen Sie den kürzesten Weg (ohne Umweg) nehmen.

Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges ( Jerichower Land )

Der Landkreis Jerichower Land bietet Ihnen die Möglichkeit der Online-Abmeldung.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Jedoch können Fahrzeuge auch in jeder anderen Stadt/jedem anderen Landkreis abgemeldet werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein), wenn der Halter persönlich erscheint.
    Wenn eine beauftragte Person die Außerbetriebsetzung vornimmt, hat diese eine vom Halter gefertigte formlose Erklärung vorzulegen, woraus die Berechtigung ersichtlich ist.
  • Wenn das Fahrzeug auf eine juristische Person zugelassen war, ist grundsätzlich die Zulassungsbescheinigung II vorzulegen.
    - Bei einer eingetragenen Sicherungsübereignung wird die Vorlage der Zulassungsbescheinigung II durch die schriftliche Zustimmung der Bank zur Außerbetriebsetzung ersetzt.
  • Kennzeichenschilder
  • Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien Fahrzeugen wie Leichtkrafträder
  • formlose Verbleibserklärung bzw. Verwertungsnachweis (bei Entsorgung von PKW's und Klein-LKW's bis 3,5t Gesamtgewicht im Ausland bzw. deren Verwertung im Inland)

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

Festbetrag von 6,90 EUR
Außerbetriebsetzung innerhalb und außerhalb des Zulassungsbezirkes. Im Einzelfall können zur Grundgebühr zusätzliche Kosten hinzukommen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Zu beachten ist eine wichtige Neuerung bezüglich der Wiederzuteilung des Kennzeichens:

Fahrzeuge, die ab dem 01.03.07 außer Betrieb gesetzt werden, "behalten" nicht mehr automatisch "ihr" Kennzeichen. Dieses wird künftig nach kurzer Frist vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wieder freigegeben. Wenn Sie dieses Kennzeichen anschließend wieder für die spätere Wiederzulassung verwenden möchten, sollten Sie unbedingt eine Vorreservierung Ihres Kennzeichens bei der Zulassungsbehörde vornehmen lassen.

Bei Fahrzeugen, die vor dem 01.03.2007 nach altem Recht stillgelegt wurden, werden die Kennzeichen erst 18 Monate nach Stilllegung freigegeben.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Sachgebiet Straßenverkehr / Kfz-Zulassung Außenstelle Genthin

Öffnungszeiten

Mo: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-15:00 Uhr
Mi: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-15:00 Uhr

Postanschrift
Landkreis Jerichower Land
Bahnhofstraße  9
39288Burg
Besucheradresse
Kreishaus Genthin
Brandenburger Straße 100
39307Genthin

Kontakt

Telefon:
03921 949 3200
Fax:
03921 949 9532

Sachgebiet Straßenverkehr

Öffnungszeiten

Mo: 08:30-12:00 Uhr
Di: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-16:00 Uhr
Do: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-17:00 Uhr
Fr: 08:30-12:00 Uhr

Postanschrift
Landkreis Jerichower Land
Bahnhofstraße  9
39288Burg
Anschrift
Außenstelle Alte Kaserne
In der Alten Kaserne 9
39288Burg

Kontakt

Telefon:
03921 949 3200
Fax:
03921 949 9532