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Erlaubnis für Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum durchführen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

Eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum sind zum Beispiel

  • Radrennen
  • Straßenfeste
  • Märkte

An wen muss ich mich wenden?

  • Findet die Veranstaltung in einem Landkreis oder kreisfreien Stadt statt: Wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt.
  • Findet die Veranstaltung in mehreren Landkreisen oder kreisfreien Städten statt: Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
  • Findet die Veranstaltung in mehreren Bundesländern statt: Wenden Sie sich an das Bundesland, in dem die Veranstaltung beginnt.

Voraussetzungen

Sie müssen eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Strecken- und Zeitplan in A 4-Format Der Streckenverlauf sollte möglichst mit schwarzem Stift und Pfeilen gekennzeichnet sein. In Ortsdurchfahrten ist zusätzlich die Angabe der Straßennamen erforderlich, es sei denn die Route folgt dem Hauptstraßenverlauf und ist eindeutig.
  • Kopie der Veranstaltungshaftpflichtversicherung
  • Nachweis einer Haftungsfreistellung.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

10,20 EUR bis 767,00 EUR
Entscheidung über eine Erlaubnis mit Ausnahme der Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO nach der StVO

Gebühr

767,00 EUR bis 2.301,00 EUR
bei größeren Veranstaltungen mit außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragsfrist

6 Wochen
Sie müssen den Antrag mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung einreichen.

Anträge / Formulare

Sofern das Landesverwaltungsamt zuständig ist, finden Sie das Antrags- und weitere Formulare unter

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Ordnungsangelegenheiten

Öffnungszeiten

Montag: 9.00-12.00 Uhr

Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-17.30 Uhr                                                                                                                                                                                                                                                                                          
Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
nein

Über den Nebeneingang ist ein barrierefreier Zugang für das Erdgeschoss möglich.

Adressen

Anschrift
Postanschrift Stadt Gommern - Ordnungsangelegenheiten
Platz des Friedens 10
39245Gommern
Postanschrift
Walther-Rathenau-Straße 4
39245Gommern

Kontakt

Telefon:
039200 7789-75
Telefon:
039200 7789-65
Fax:
039200 7798-10
Web:
https://www.gommern.de