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Überwachung des Lärmschutzes beantragen
Leistungsbeschreibung
Lärmschutz bezeichnet alle Maßnahmen zum Schutz vor belästigendem oder gesundheitsgefährdendem Lärm. Die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz dienen dem Interessenausgleich zwischen Lärmverursacher und Betroffenen.
Zum Lärmschutz gehört u.a. eine vorsorgende Planung wie zum Beispiel die Konzentration des Lärms auf Bereiche, wo er ohnehin nicht vermeidbar ist und möglichst wenige stört.
Im Sinne des Lärmschutzes erfolgt eine sinnvolle Zuordnung von Wohn- und Industriegebieten mit den Mitteln der Bauleitplanung.
Die heutzutage vielseitigsten baulichen Maßnahmen sind Lärmschutzwände, Lärmschutzwälle, Lärmschutztunnel und Schallschutzmauern. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen mit Fördermaßnahmen des Landes, des Bundes und der EU unterstützt werden. Ansprechpartner und zuständig für die Förderung ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Das Landesamt für Umweltschutz wirkt bei der Lärmkartierung und der Lärmminderungsplanung mit.
An wen muss ich mich wenden?
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Ordnungsrechtliche Angelegenheiten / Gewerbe / Sondernutzung
Öffnungszeiten
Montag: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 UhrDienstag: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.30 Uhr
Mittwoch: 09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben
Adressen
Berliner Straße 25
39175Heyrothsberge
Kontakt
- Telefon:
- 039292 603-11
- Fax:
- 039292 603-95
- Web:
- https://www.gemeinde-biederitz.de
- E-Mail:
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