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Aktueller Wohnort: Burg - OT Schartau

Überwachung des Lärmschutzes beantragen

Leistungsbeschreibung

Lärmschutz bezeichnet alle Maßnahmen zum Schutz vor belästigendem oder gesundheitsgefährdendem Lärm. Die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz dienen dem Interessenausgleich zwischen Lärmverursacher und Betroffenen.

Zum Lärmschutz gehört u.a. eine vorsorgende Planung wie zum Beispiel die Konzentration des Lärms auf Bereiche, wo er ohnehin nicht vermeidbar ist und möglichst wenige stört.

Im Sinne des Lärmschutzes erfolgt eine sinnvolle Zuordnung von Wohn- und Industriegebieten mit den Mitteln der Bauleitplanung.


Die heutzutage vielseitigsten baulichen Maßnahmen sind Lärmschutzwände, Lärmschutzwälle, Lärmschutztunnel und Schallschutzmauern. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen mit Fördermaßnahmen des Landes, des Bundes und der EU unterstützt werden. Ansprechpartner und zuständig für die Förderung ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Das Landesamt für Umweltschutz wirkt bei der Lärmkartierung und der Lärmminderungsplanung mit.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

2.1 Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten

Öffnungszeiten

Mo. 09:00 - 12:00 Uhr
Di.  09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mi.  geschlossen
Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Fr.  09:00 - 12:00 Uhr
Sa. 09:00 - 12:00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Der Aufzug befindet sich an der Stirnseite des Hauses.

Adressen

Anschrift
Postanschrift Stadt Burg - 2.1 Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten
In der Alten Kaserne 2
39288Burg
Anschrift
Postfach 1132
39281Burg