Wahlschein beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Diese enthalten den Wahlschein.

Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen.

Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.

Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.

Verfahrensablauf

Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:

  • Sie sprechen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor und holen den Wahlschein dort ab,
  • Sie stellen einen schriftlichen Antrag – verwenden Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
  • Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, sofern Ihre Stadt oder Gemeinde ein solches Verfahren anbietet (Online-Antrag, E-Mail),
  • Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Voraussetzungen

Um einen Wahlschein zu erhalten, müssen Sie

  • für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen sein sowie    
  • bei Ihrer Gemeinde/Stadt einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen.
  • Bei Antragstellung für eine andere Person müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Dies ist per Online-Antrag oder E-Mail nicht möglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Angabe persönlicher Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift)
  • Schriftliche Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen soll

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.  Sie müssen den Wahlschein in der Regel  bis spätestens zwei Tage vor dem Wahltag, 18.00 Uhr, beantragt haben.  Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein. Falls Sie einen Wahlschein beantragt, aber nie erhalten haben, können Sie bis zum Tag vor dem Wahltag, 12:00 Uhr, einen neuen Wahlschein erhalten. Wenden Sie sich hierfür an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: 
Formlose Antragsstellung möglich: 
Persönliches Erscheinen nötig:

Online-Dienste vorhanden: teilweise

Was sollte ich noch wissen?

Stadt- oder Gemeindeverwaltung

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Stadt Burg - 0.1 Ratsverwaltung / Allgemeine Verwaltung mit Wahlen

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
keine Angaben
Aufzug vorhanden
keine Angaben

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Anschrift
In der Alten Kaserne 2
39288Burg, Stadt
Postanschrift
Postfach 1132
39281Burg, Stadt

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Fax:
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