Ermäßigung der KiTa-Gebühr beantragen
Leistungsbeschreibung
Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten „zumutbaren Belastung“ erfolgen.
Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen.
Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.
Voraussetzungen
- Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
- Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Wenden Sie sich an den Träger der Kindertageseinrichtung
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Formulare
Stadt Genthin - Kindertagesstätten
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung: Montag: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr Mittwoch: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr Freitag: 9.00-12.00 UhrAngaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben
Adressen
39307Genthin, Stadt
Kontakt
- Telefon:
- 03933 876-212
- Telefon:
- 03933 876-213
- Fax:
- 03933 876-140
- E-Mail:
- stadtverwaltung@stadt-genthin.de
Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe
Öffnungszeiten
Di: 09:00-12:00 Uhr | 13:00-16:00 Uhr
Do: 09:00-12:00 Uhr | 13:00-17:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Bahnhofstraße 9
39288Burg
In der Alten Kaserne 4
39288Burg
Kontakt
- Telefon:
- 03921 949 5100
- Fax:
- 03921 949 9550
- E-Mail:
- wirtsch-jugendhilfe@lkjl.de
