Jährliche Streckenliste vorlegen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie im Land Sachsen-Anhalt jagdausübungsberechtigt sind, sind Sie verpflichtet eine stets aktuelle Übersicht über das erlegte oder verendet aufgefundene Wild – die sogenannte Streckenliste – führen. Die Streckenliste für das vorausgegangene Jagdjahr müssen Sie einmal jährlich oder auf Verlangen bei der zuständigen Behörde vorlegen.

Diese Liste dokumentiert, welche Wildarten in Ihrem Revier erlegt oder gefunden wurden. Die Angaben tragen dazu bei, den Überblick über die Wildbestände in Sachsen-Anhalt zu erhalten.

Die zuständige Behörde wertet die Daten aus und nutzt sie beispielsweise zur Überwachung der Abschusspläne und zur Erstellung der Jagdstatistik. Auch wenn kein Wild erlegt oder gefunden wurde, müssen Sie die Streckenliste fristgerecht vorlegen.

Verfahrensablauf

  • Laden Sie das Formular „Streckenliste (Anlage 4 LJagdG-DVO)“ von der Website Ihrer Jagdbehörde herunter oder fordern Sie es dort an.
  • Füllen Sie die Liste vollständig und gut lesbar aus.
  • Senden Sie das unterschriebene Formular fristgerecht an die zuständige untere Jagdbehörde.
  • Die Jagdbehörde prüft die Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität.
  • Bei Rückfragen oder Unstimmigkeiten werden Sie kontaktiert.
  • Ist die Meldung korrekt, wird sie für die jagdliche Statistik übernommen. Ein gesonderter Bescheid erfolgt in der Regel nicht.

Voraussetzungen

  • Sie sind jagdausübungsberechtigt
  • Sie verfügen über einen eigenen Jagdbezirk oder sind zur Jagdausübung schriftlich bevollmächtigt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ausgefüllte Streckenliste (Formblatt Anlage 4 LJagdG-DVO) mit Unterschrift des Revierinhabers oder Bevollmächtigten

Bearbeitungsdauer

Es ist keine gesetzliche Bearbeitungsfrist vorgesehen. Bei Rückfragen werden Sie kontaktiert. In solchen Fällen kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.

Rechtsbehelf

In der Regel erhalten Sie zur Streckenmeldung keinen Bescheid. Ein Widerspruch oder eine Klage ist nur möglich, wenn die Behörde eine Entscheidung trifft und Ihnen diese schriftlich mitteilt.

Was sollte ich noch wissen?

untere Jagdbehörde

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Sachgebiet Allgemeine Ordnungsaufgaben

Öffnungszeiten

Mo: 08:30-12:00 Uhr
Di: 08:30-12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr
Do: 08:30-12:00 Uhr | 13:00 - 17:00 Uhr
Fr: 08:30-12:00 Uhr

Hinweis abweichende Öffnungszeiten

Jagd-, Waffen- und Fischereibehörde

Di: 08:30-12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr
Do: 08:30-12:00 Uhr | 13:00 - 17:00 Uhr
Fr: 08:30-12:00 Uhr 

Bußgeldstelle

nach telefonischer Vereinbarung

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Postanschrift
Landkreis Jerichower Land
Bahnhofstraße  9
39288Burg
Besucheradresse
Außenstelle Alte Kaserne
In der Alten Kaserne 9
39288Burg

Kontakt

Telefon:
03921 949 3200
Fax:
03921 949 9532
Verwaltungsgebäude Alte Kaserne 9 in Burg
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