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Ausnahmegenehmigung für den Verkehr beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen

  • von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
  • vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
  • von den Regelungen zum Halten und Parken,
  • von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
  • von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
  • vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot,
  • vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
  • von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
  • vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
  • von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
  • vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die nach Landesrecht zuständige Straßenverkehrsbehörde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung
  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Kopie des Fahrzeugscheines

Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.

Welche Gebühren fallen an?

Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht ein Gebührenrahmen von 10,20 Euro bis 767,00 Euro je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug / Person.

Welche Fristen muss ich beachten?

Anträge sind im Regelfall nicht fristgebunden, sollten jedoch möglichst frühzeitig gestellt werden.

Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.

Anträge / Formulare

Sie müssen den Antrag schriftlich und mit ausreichender Begründung stellen.

Was sollte ich noch wissen?

Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

2.1 Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten

Öffnungszeiten

Mo. 09:00 - 12:00 Uhr
Di.  09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mi.  geschlossen
Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Fr.  09:00 - 12:00 Uhr
Sa. 09:00 - 12:00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Der Aufzug befindet sich an der Stirnseite des Hauses.

Adressen

Anschrift
Postanschrift Stadt Burg - 2.1 Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten
In der Alten Kaserne 2
39288Burg
Anschrift
Postfach 1132
39281Burg