Sonderregelung zur Abfallentsorgung
Betroffene Haushalte, bei denen witterungsbedingt am 10. Januar 2026 keine Abfallentsorgung durch die Abfallwirtschaftsgesellschaft Jerichower Land mbH (AJL) durchgeführt wurde, können bei der nächsten regulären Entsorgung den angefallenen Müll zusätzlich in Säcken an die jeweiligen Abfallbehälter stellen. Für Rest- und Verpackungsmüll können reißfeste Kunststoffsäcke genutzt werden, für die Entsorgung des Biomülls sind nur Papiertüten zulässig. Kartonagen können generell neben die blaue Tonne gestellt werden.
Der Abfall-Tourenplan ist auf der Internetseite der Kreisverwaltung www.lkjl.de unter der Rubrik „Öffentliche Abfallwirtschaft“ abrufbar. Für die Erstellung eines individuellen Entsorgungskalenders muss nur Ort bzw. Ortsteil und gegebenenfalls die Straße ausgewählt werden.