Schutzmaßnahmen nach Geflügelpest-Ausbruch werden gelockert
Die aufgrund eines Geflügelpest-Ausbruchs in der Einheitsgemeinde Möckern verfügten Maßnahmen zum Schutz gegen die sogenannte Vogelgrippe werden ab morgen, 20. Februar 2026 reduziert. Die drei Kilometer breite Schutzzone wird aufgehoben und Teil der im Radius von 10 Kilometer um den Ereignisort eingerichteten Überwachungszone. Für die betroffenen Gebiete in den Gemeinden Möckern und Gommern sowie des Landkreises Anhalt Bitterfeld gelten dann nur noch die Regelungen für die Überwachungszone. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde im heutigen Amtsblatt Nr. 004/2026 veröffentlicht.
Damit entfällt unter anderem das bisher in der Schutzzone geltende Verbringungs- und Beförderungsverbot für Geflügel. Weiterhin gültig sind das Aufstallungsgebot für Geflügel sowie eine Anzeigepflicht von Tierhaltern an das Veterinäramt über die Anzahl der gehaltenen Vögel und deren Nutzungsart. Außerdem sind Tierhalter verpflichtet, regelmäßig die gehaltenen Vögel auf Veränderungen zu prüfen. Zudem dürfen keine Geflügelausstellungen beziehungsweise Geflügelmärkte durchgeführt werden. Sämtliche Regelungen sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.lkjl.de in der Rubrik „Verbraucherschutz“ zu finden.
Hintergrund: Am 26. Januar 2026 wurde durch das Friedrich-Loeffler-Institut ein Geflügelpest-Ausbruch in Möckern bestätigt. Um eine Weiterverbreitung der Tierseuche zu verhindern, erfolgten entsprechende Sperr- und Tötungsanordnungen an Unternehmen. Insgesamt mussten 30.800 Hühner gekeult werden. Das Amt für Verbraucherschutz richtete im Umkreis von drei Kilometern eine Schutzzone und im Umkreis von zehn Kilometern eine Überwachungszone ein und führte Bestandsbesuche in den geflügelhaltenden Betrieben durch.