Landtagswahl in Sachsen-Anhalt

Am Sonntag, 6. September 2026 wird in Sachsen-Anhalt der Landtag neu gewählt. Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsbürgerschaft hat, seit mindestens drei Monaten in Sachsen-Anhalt wohnt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Der Landkreis Jerichower Land ist nach der Wahlkreiseinteilung des Landtages für die Wahlkreise 5 und 6 zuständig:

  • Wahlkreis 5 Genthin - Gemeinden Elbe-Parey, Stadt Genthin, Stadt Jerichow sowie die Gemeinden Stadt Tangerhütte und Stadt Tangermünde des Landkreises Stendal

  • Wahlkreis 6 Burg - Gemeinden Biederitz, Möser, Stadt Burg, Stadt Möckern.

Die Stadt Gommern ist dem Wahlkreis 23 Zerbst zugeordnet, für den der Landkreis Anhalt-Bitterfeld zuständig ist.

Die Wahllokale haben am Wahlsonntag von 08:00 Uhr - 18:00 Uhr geöffnet. Wer seine Stimme nicht im Wahllokal abgeben möchte oder am Wahltag verhindert ist, kann sein Wahlrecht auch per Briefwahl ausüben. Hierfür muss ein formloser Briefwahlantrag bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde gestellt oder auf der Wahlbenachrichtigung angekreuzt werden. Bei den meisten Kommunen ist die Beantragung der Briefwahl auch online möglich. Im Anschluss erhält man den Wahlschein zusammen mit den Briefwahlunterlagen per Post.

Die vorläufigen Ergebnisse für die Wahlkreis 5 Genthin und 6 Burg werden am Wahlabend 5 hier veröffentlicht. Für die Stadt Gommern, die dem Wahlkreis 23 Zerbst zugeordnet ist, können die vorläufigen Ergebnisse auf der Internetseite des Landkreises Anhalt-Bitterfeld eingesehen werden. 

Weitere Informationen zur Landtagswahl 2026 sind in der Rubrik Wahlen zu finden.