Corona-Schutzimpfungen sind bei den niedergelassenen Ärzten möglich. Impfpraxen im Jerichower Land, die COVID-19-Impfungen auch für Personen anbieten, die ansonsten nicht in den jeweiligen Praxen betreut werden.
Es werden die mRNA-Impfstoffe der Hersteller BionTech/Pfizer, Moderna sowie Novavax verimpft. Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen sind für alle Personen ab 12 Jahren möglich. Für eine Booster-Impfung muss die Zweit- bzw. Einzel-Impfung mindestens drei Monate her ist.
Zur Impfung wird die Krankenversicherungskarte und der Impfausweis benötigt. Der Anamnesebogen als auch die Einwilligungserklärung sind vor Ort erhältlich, können aber auch vorab unter der Rubrik „Aufklärungs- und Anamnesebögen“ heruntergeladen werden. Bei Impfungen von Personen unter 18 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter anwesend sein.
Anforderungen für den vollständigen Impfschutz mit einem Impfstoff
Impfstoff |
Zulassungsinhaber |
Anzahl Impfdosen für die vollständige Impfung |
Comirnaty |
BioNTech |
2 |
Spikevax |
Moderna |
2 |
Vaxzevria |
AstraZeneca |
2 |
COVID-19 Vaccine Janssen |
Johnsen & Johnsen |
2 |
Seit dem 15. Januar 2022 gelten einmalig mit dem Wirkstoff Janssen von Johnsen & Johnsen geimpfte Personen nicht mehr als „vollständig geimpft“. Eine zweite Impfung nach erfolgter Grundimmunisierung mit Janssen ist demnach nicht als Auffrischung (3/3) zu werten, sondern als Vervollständigung der Grundimmunisierung (2/2). Die STIKO empfiehlt anschließend die sogenannte Boosterimpfung nach mind. 3 Monaten mit einem mRNA-Impfstoff.
Quelle: Paul-Ehrlich-Institut
Die digitalen Impfzertifikate der EU für Reisezwecke sind neun Monate gültig. Das gilt für grundimmunisierte Personen ohne Booster-Impfung. Die Befristung gilt nicht für andere Zwecke innerhalb Deutschlands (z. B. 2G & 3G).