Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Der Landkreis Jerichower Land hat aus der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 269.190,00 Euro erhalten. Dieser wird unter dem Förderkennzeichen 67K30043 geführt. Es handelt sich um eine Projektförderung in Höhe von 70 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Zuwendung wird als Festbetrag gewährt. Als Bewilligungsstelle wurde die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH mit der Begleitung von der Antragstellung bis hin zur Abrechnung des Verwendungsnachweises betraut.  Mit dieser Zuwendung findet die Implementierung eines Energiemanagements für die gesamten Liegenschaften des Landkreises Jerichower Land statt. Im Rahmen dessen steht die systematische und kontinuierliche Erfassung und Steuerung der Strom-, Wärme-, und Wasserverbräuche zur Reduzierung der Energie- und Ressourcenverbräuche sowie der damit verbundenen Kosten im Vordergrund. Innerhalb des Vorhabens wird eine Zertifizierung des Energiemanagements durchgeführt.

Der Bewilligungszeitraum laut Zuwendungsbescheid ist der 01.06.2025 bis 31.05.2028. 

Das Kreis- und Stadtarchiv des Landkreises Jerichower Land verwaltet, bearbeitet und bewahrt die Bestände und das Schriftgut des Jerichower Landes sowie der Städte Burg und Genthin. In den nächsten Jahren soll eine schrittweise, bestandserhalterische und archivfachliche Aufarbeitung aller Kernbestände und stark nachgefragter Archivbestände erfolgen.

Begonnen wurde 2024 mit dem Bestand „Rat des Kreises Burg“ (1950 – 1990), der das DDR-Verwaltungshandeln auf Kreisebene in der gesamten Breite abbildet und sowohl von Bürgern als auch im Rahmen der Amtshilfe häufig angefragt wird. Es handelt sich dabei um ca. 350 Regalmeter mit etwa 21.000 Verzeichnungseinheiten – die von der Kreisverwaltung übernommenen Akten der Staatlichen Bauaufsicht für den Kreis Burg einberechnet.

Dafür hat das Land Sachsen-Anhalt über das Förderprogramm „Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes“ eine 80-prozentige Förderung für die Beschaffung von normgerechter Archivverpackung (nach DIN ISO 16245:2012-05) gewährt. Aus diesen Mitteln wurden säurefreie Kartonage und Jurismappen beschafft. Die neue Verpackung wird:

  • Klimaschwankungen abschwächen
  • Verschmutzungen abhalten
  • Mechanischen Schäden vorbeugen bzw. sie verhindern
  • Ausbreitung von Mikroorganismen und Schädlingen reduzieren

Im Zuge der Umverpackung des Schriftgutes wird es, u.a. in ehrenamtlicher Eigenarbeitsleistung, entmetallisiert (Entfernung von Klammern und Tackernadeln) und trockengereinigt, um die dauerhafte Archivierung und gefahrlose Benutzung zu gewährleisten.

Bewilligungszeitraum: Juli – Dezember 2024

Bewilligte Fördersumme des Landes Sachsen-Anhalt: 18.382,00 €

    

Der Landkreis hat mit Zuwendungen aus Mitteln des Bundes gemäß der Verwaltungsvereinbarung für Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“ einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 416.199,80 Euro erhalten. Das Finanzhilfeprogramm „Stadt und Land“ ist Bestandteil des Klimaschutzprogrammes 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050.

Das Programm soll zu einem effizienten Klimaschutz und der konsequenten Gestaltung einer modernen und menschengerechten Mobilität beitragen. Ziel ist es weiter, dabei sowohl in urbanen als auch in ländlichen Räumen das Fahrradfahren sicherer und attraktiver für die Radfahrenden zu gestalten und den Umstieg vom Kfz auf das Fahrrad zu fördern.

Mit der o.g. Zuwendung soll das Vorhaben „Grundhafte Ausbau des Radweges entlang der K 1199 zwischen Genthin und Brettin“ umgesetzt werden. Es handelt sich um eine Projektförderung in Höhe von 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Als Bewilligungsstelle wurde die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt (NASA) GmbH mit der Begleitung von der Bewilligung bis hin zur Abrechnung des Verwendungsnachweises betraut.

Mit dieser Zuwendung findet der grundhafte Ausbau des bereits vorhandenen Radweges statt. Dieser hat eine Gesamtlänge von ca. 900 m und beginnt am Ortsausgang Brettin und endet an der Kreuzung K1199/Fritz-Henkel-Straße. Der 2,50 m breite straßenbegleitende Zweirichtungsradweg weist zum Teil gravierende Schäden auf. Im Bereich des Waldes sind diverse Wurzelschäden, Netz-, Längs- und Querrisse zu verzeichnen, währenddessen auf der freien Strecke diverse Risse [Netz-, Längs- und Querrisse] und weggebrochene Asphaltränder auftreten.

Der Bewilligungszeitraum laut Zuwendungsbescheid ist der 15. Oktober 2024 bis 31. Dezember 2025.

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Radabstellanlage Standort Burg, Bahnhofstraße 9

Seit März 2025 können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung eine überdachte Fahrradabstellanlage für ihre privaten Räder nutzen. Für die Umsetzung erhielt der Landkreis Jerichower Land  aus der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 24.454 Euro (www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie). Es handelt sich um eine Projektförderung in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Als Bewilligungsstelle wurde die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH mit der Begleitung von der Antragstellung bis hin zur Abrechnung des Verwendungsnachweises betraut. 

Radabstellanlagen Standort Burg, Alte Kaserne 4 und 9

Auch an den Standorten "Alte Kaserne 4" und "Alte Kaserne 9" stehen seit Juli 2025 moderne Radstellanlagen zur Verfügung. Der Landkreis Jerichower Land erhielt auch hier aus der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 39.240 Euro erhalten (www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie). Es handelt sich um eine Projektförderung in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Als Bewilligungsstelle wurde die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH mit der Begleitung von der Antragstellung bis hin zur Abrechnung des Verwendungsnachweises betraut. 

Mit dem Bau der überdachten und diebstahlsicheren Radabstellanlagen sollen die Mitarbeiter der Kreisverwaltung angeregt werden, das Fahrrad für den Arbeitsweg zu nutzen. Somit wird ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz geleistet.

Allgemein

Mit dem “DigitalPakt Schule” gewährt das Land Sachsen-Anhalt zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der digitalen Bildungsstruktur für die Vernetzung von Schulen und deren Ausstattung mit IT-Systemen, Zuwendungen aus Bundesmitteln. Ziel ist es, trägerneutral lernförderliche und belastbare, sichere Vernetzungs- und Lehr-Lern-Infrastrukturen zu etablieren sowie vorhandene Strukturen zu optimieren.

Für die effizientere Gestaltung der Bildungsinfrastruktur, die Weiterentwicklung des Bildungs- und Erziehungsauftrages mit Blick auf die Anforderungen in der digitalen Welt und für die bedarfsgerechte Qualifizierung des Lehrerpersonals stellt der Bund aus dem Sondervermögen “Digitale Infrastruktur” 5 Milliarden Euro als Finanzhilfe für alle Bundesländer im Zeitraum 2019-2024 zur Verfügung.

Digitalitierung der Schulen in Trägerschaft des Landkreises Jerichower Land

Folgende Schulen in Trägerschaft des Landkreises Jerichower Land profitieren von der Förderung aus dem Digitalpakt Schule

  • Burger Roland Gymnasium
  • Bismack-Gymnasium Genthin
  • Europaschule Gymnasium Gommern
  • Sekundarschule Brettin
  • Sekundarschule “Carl von Clausewitz” in Burg
  • Sekundarschule “F.A.W. Diesterweg” in Burg
  • Sekundarschule “Am Baumschulenweg” in Genthin
  • Sekundarschule “Fritz Heike” in Gommern
  • Sekundarschule Möser
  • Sekundarschule “An der Elbe” in Parey
  • Gemeinschaftsschule “Am Park” Möckern
  • Förderschule für Lernbehinderte “Dr. Theodor Neubauer” in Burg
  • Förderschule für Geistig Behinderte “Lindenschule” in Burg
  • Förderschule “Albrecht Dürer” in Parchen
  • Berufsbildende Schulen “Conrad Tack” in Burg

Der Landkreis Jerichower Land wird insgesamt mit 2.876.824 EUR gefördert.

Aus den Fördermitteln wird in den Landkreiseigenen Gymnasien, Sekundarschulen, Förderschulen, als auch die Berufsbildende Schule eine vollständige, zukunftsorientierte Verbesserung der digitalen Infrastruktur sowie eine strukturierte Verkabelung aller Schulen errichtet werden. Es sollen Anschlussmöglichkeiten für digitale Endgeräte geschaffen, digitale Netzwerkdosen installiert sowie eine Ausleuchtung und Vernetzung der separaten Schulgebäude der jeweiligen Schulen etabliert werden. Angedacht sind zudem die Beschaffung digitaler Lehr- und Lernwerkzeuge.

Weitere Informationen

zum DigitalPakt Schule erhalten Sie auf der Seite des Landes Sachsen-Anhalt unter www.lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/staedte-schul-und-wohnungsbau-wohnungswesen/digitalpakt-schule.de sowie auf der Homepage des Bundes unter www.digitalpaktschule.de/de/sachsen-anhalt-1799.de.

©Bundesministerium für Bildung und Forschung

Der Landkreis Jerichower Land hat aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Erschließung von Kulturdenkmalen (Denkmalpflegeförderung) einen Zuwendungsbescheid für die Fördermaßnahme "Erneuerung der Fenster an den Fassadenflächen Nord-, Nordwest- und Westseite der Berufsbildenden Schule „Conrad Tack“ Haus 2 in Burg" erhalten. Es handelt sich hierbei um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 49 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten und ist begrenzt auf einen Betrag in Höhe von 293.020,00 Euro. Die Förderung erfolgt aus Landesmitteln.

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich laut Finanzierungsplan auf 598.000,00 Euro.

Der unter Denkmalschutz stehende Gebäudekomplex der ehemaligen Schuhfabrik „Conrad Tack“ wurde in den 2000er Jahren zu den Berufsbildenden Schulen „Conrad Tack“ des Landkreises Jerichower Land umgebaut und saniert. Die dabei ebenfalls unter Denkmalschutzauflagen in Anlehnung an den Bestand erneuerter Fenster weisen im Haus 2 in den Fassadenflächen zur Nord-. Nordwest- und Westseite (Straßenseite Magdeburger Straße und Magdeburger Chaussee) vom Erd- bis zum Dachgeschoss starke Schäden auf. Aufgrund dessen müssen die vorhandenen Fenster einschließlich ihrer inneren Fensterbänke ausgebaut und durch dem Bestand entsprechende Fenster und innere Fensterbänke ersetzt sowie wieder hergestellt werden.

Mit der Maßnahme wurde am 30. September 2024 mit der Produktion der Fenster begonnen. Der Einbau der Fenster erfolgte raumweise ab Anfang November 2024.

Die Arbeiten im Gebäude erfolgten im laufenden Schulbetrieb. Es wurde in Abstimmung mit der Schulleitung vom bauleitenden Architekten ein Bauablaufplan erstellt und dieser wurde durch die gute Zusammenarbeit aller am Bau Beteiligten eingehalten.

Die Abnahme der Arbeiten und somit der Abschluss der Maßnahme fand am 30. Dezember 2024 statt.

Die neuen Fenster wurden gemäß dem vorhandenen Bestand hinsichtlich Aufteilung, Material, Abmessungen und Profilierungen sowie Farbgebung der Rahmen gefertigt. Außerdem wurde durch eine den aktuellen Standards entsprechende Verglasung den Vorschriften zum Wärmeschutz und der Energieeinsparung Rechnung getragen.

Der Landkreis Jerichower Land hat aus der Förderung des kommunalen Sportstättenbaus und des Vereinssportstättenbaus einen Zuwendungsbescheid für die Fördermaßnahme "Neubau Einfeldsporthalle mit Mehrzweckgebäude in Möser" erhalten. Es handelt sich hierbei um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten und ist begrenzt auf einen Betrag in Höhe von 1.259.627,88 Euro. Die Förderung erfolgt aus Landesmitteln.

Zur Reduzierung der Eigenmittel wurde ein weiterer Antrag über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG – Kommunen) gestellt. Hierbei handelt es sich um einen Zuschussbetrag in Höhe von 545.950 EUR. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich aktuell auf ca. 6,8 Mio. Euro.

Nach Fertigstellung des Bauvorhabens weist das zweigeschossige Mehrzweckgebäude im Erdgeschoss die Sporthalle mit Nebenräumen und Mensa mit Ausgabeküche sowie im Obergeschoss drei Klassenräume nebst Vorbereitungsräume und einen zusätzlichen Gruppenraum aus. Die Einfeldsporthalle ist durch die Lage aller Räume auf einer Ebene autark durch den Vereinssport nutzbar, ohne das funktionale Überschneidungen mit der Sekundarschule entstehen. Der Neubau ist über eine Verbindungsbrücke im Obergeschoss direkt mit dem Schulgebäude verbunden. Alle Eingänge sowie dessen Anbindungen an das bestehende Gebäude werden barrierefrei erschlossen. Durch den angebundenen Aufzug im angrenzenden Schulgebäude sind alle Ebenen für körperbehinderte Personen erreichbar.

Die geplante Bauzeit für den Sporthallenneubau mit Mensa und Klassenräume erstreckt sich über den Zeitraum vom April 2023 bis Februar 2025.

Der Landkreis Jerichower Land hat aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen (Richtlinie Schulinfrastruktur), RdErl. des MB vom 4. Juni 2018 und 3. Dezember 2018 - 35-813 47-10 - einen Zuwendungsbescheid für die Fördermaßnahme "Ersatzneubau für das Haus 2 des Bismarck-Gymnasiums in Genthin" erhalten.
Es handelt sich hierbei um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von maximal bis zu 2.726.965,00 Euro. Die Förderung erfolgt aus Bundesmitteln.
Abzuschließen ist die Investitionstätigkeit bis zum 31. Dezember 2022. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf ca. 6.000.000,00 Euro. Die Finanzierung der Restsumme in Höhe von ca. 3.300.000,00 Euro erfolgt vollständig aus Eigenmitteln des Landkreises.

Die Zuwendung soll finanzschwache Kommunen in die Lage versetzen, in die Verbesserung der Schulinfrastruktur zu investieren. Ziel ist es, hiermit bei der Sanierung und Modernisierung allgemeinbildender und berufsbildender Schulen - auch mit Blick auf in diesem Rahmen notwendige ergänzende Maßnahmen zur Erfüllung digitaler Anforderungen an Schulgebäude - stärker und schneller als bislang zu Verbesserungen zu kommen.

Nach Fertigstellung des Bauvorhabens weist der dreigeschossige Schulneubau acht allgemeine Unterrichtsäume, sechs Fachunterrichtsräume sowie eine großzügige Mensa mit angeschlossener Verteilerküche aus. Für das Lehrpersonal sind neben einem Lehrerzimmer, zwei Teamstationen, vier Vorbereitungsräumen sowie Räumlichkeiten für die Schulleitung und Schulkoordination vorgesehen. Zudem werden ergänzende Nebenräume wie Sanitär-, Hausanschluss-, Lager- und Putzmittelräume integriert. Ein zentrales Element wird der Verbinder sein, der im ersten und zweiten Obergeschoss den direkten Übergang zwischen dem neuen Gebäude und Haus 3 darstellt. Er ermöglicht auch den barrierefreien Zugang zu Haus 3.

Die geplante Bauzeit für den Ersatzneubau erstreckt sich im direkten Anschluss an den Abbruch des Bestandsgebäudes über den Zeitraum vom Oktober 2020 bis Juni 2022.