Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Aviäre Influenza

Zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Aviären Influenza (Geflügelpest) durch Wildvögel wurde mit Wirkung vom 30. Oktober 2025 eine Aufstallungspflicht für sämtliches gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) verfügt.

Die aufgrund eines aktuellen Geflügelpestfalls in der Ortschaft Reuden im Landkreis Anhalt-Bitterfeld eingerichtete Überwachungszone um den Ausbruchsort erstreckt sich über die Grenze des Landkreises Anhalt-Bitterfeld hinaus und schließt den Ortsteil Schweinitz im Landkreis Jerichower Land mit ein. Innerhalb der Überwachungszone gelten Seuchenbekämpfungsmaßnahmen, die mit Wirkung vom 4. Dezember 2025 verfügt wurden.