Amtsblatt des Landkreises

Im Amtsblatt werden Bekanntmachungen des Landkreises und der kreisangehörigen Einheitsgemeinden veröffentlicht. Mit der Verkündung einer Verordnung oder Satzung wird das Gesetzgebungsverfahren formell abgeschlossen und die entsprechenden  Rechtsvorschriften wirksam. Neben den öffentlich-rechtlichen Körperschaften verkünden hier auch kommunale Zweckverbände und andere regionale Behörden ihre Bekanntmachungen. Das Amtsblatt erscheint regulär am Ende eines jeden Monats, Redaktionsschluss ist jeweils zehn Tage vor der Veröffentlichung. 

 

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Kreistagsbüro

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