Ausbruch Geflügelpest in Rottenau
Am Montag, 26. Januar 2026 wurde durch das Friedrich-Loeffler-Institut ein Geflügelpest-Ausbruch in einem Betrieb in der Einheitsgemeinde Möckern bestätigt, nachdem am Sonntag, 25. Januar 2026 der amtliche Verdacht seitens des Landkreises festgestellt wurde. Entsprechende Sperr- und Tötungsanordnungen an Unternehmen sind bereits am Wochenende ergangen, um eine Weiterverbreitung der Tierseuche zu verhindern. Insgesamt mussten 30.800 Hühner gekeult werden. Die Eintragsursache konnte bisher noch nicht ermittelt werden.
Das Amt für Verbraucherschutz hat im Umkreis von drei Kilometern eine Schutzzone und im Umkreis von zehn Kilometern eine Überwachungszone eingerichtet und wird in den nächsten Tagen Bestandsbesuche in den geflügelhaltenden Betrieben durchführen. Während die Einheitsgemeinde Möckern von der Schutz- und Überwachungszone betroffen ist, befinden sich Teile der Einheitsgemeinde Gommern sowie Teile des Landkreises Anhalt Bitterfeld in der Überwachungszone. Die geltenden Regelungen sowie alle notwendigen Maßnahmen können der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung entnommen werden, die morgen in Kraft tritt und heute im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht wurde.
Tierhalter im Jerichower Land sind dringend aufgerufen, die eigenen Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen beziehungsweise zu erhöhen. Detaillierte Informationen hierzu sind in der Rubrik „Verbraucherschutz“ zu finden.